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A.
(Bezeichnung des Staats, in welchem der Ursprungsschein ausgestellt wird.)
Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach.
rsprungsscheim-
Der uUnterzeichnte .... ........
versendethtermrtan.. zu
durch Vermittelung des Spediteurs .. zu ..
uͤber die Eingangs-Zollstaͤtte . olgend Gegenstände, nchmich:
Angabe Gewicht
Gegenstand. Kolli-Jahl. der Verpackung und Signatur.
Versiegelung.
-——
Bruutto. Netto.
(Die Angaben * in Buchstaben zu nechen)
in meiner Fabrik .
Diese Gegenstaͤnde sind meine Rechnung in
verfertiget, und es versichert der Unterzeichnete den angegebenen Ursprung auf
Ehre und Gewissen.
Die Versendung geschieht übeer And es ist dieser ursprungsschein
bey der Grenz-Zollstättt. vor dem Ablaufe der unten bemerkten
Zeit vorzuzeigen. 7
.... am ... ten .... 183
Nahmensunterschrift des Versenders.
Nach Statt gehabter Pruͤfung der Richtigkeit der hierin gemachten Angaben wird
dieser Ursprungsschein pflichtmaͤsig beglaubiget und dessen Gültigkeit af
Tage besti a 183
(L. S.) unterzeichmng der Behörde.
(Auf der Ruͤckseite.)
Dieser Ursprungsschein wird unguͤltig, wenn
1) in demselben ausgestrichene Stellen, Zusätze, Veränderungen oder gar
Rasuren 2c. vorkommen;
) solcher nicht sofort bey dem Eintreffen auf der bezeichneten Grenz-Zoll-
stätte, vor Ablauf der bestimmten Zeit, vorgezeigt wird;
3) die gemachten Angahen mit dem Befunde bey der Revision der Waaren
nicht übereinstimmen;
4) der vorgezeichnete Weg nicht eingehalten worden und
5) die angegebene Verpackung und Besiegelung oder Verbleyung abgeändert,
oder gar verletzt ist.
Berichtigun 9. Statt der Worte S. 51 3. 10 u. 11 „den erssen Ame--Utnar Franz Sabintan Ereuznacher zu
Creuzburg“ ließ; den ersten Ams- Atruar Carl Christian Eriedrich'Creutznacher zu Tiesenort.
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