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hauer allhier die silberne Civil-Verdienst-Medaille mit der Er-
laubniß zum Tragen am landesfarbigem Bande gnädigst verliehen.
Beförderungen.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben Sr. Ercellenz, dem wirklichen
Geheimerathe und Staats-Minister, Herrn D. von Goethe, die gnädigste Er-
laubniß ertheilt, daß von ihm, nach seinem Ermessen, bey der Oberaufsicht
über alle unmittelbare Anstalten für Wissenschaft und Kunst der Herr Hofrath
und Leibarzt D. Vogel zur Assistenz zugezogen werde.
Demncchst haben Allerhöchstdieselben dem wirklichen Rathe und Landrentmei-
ster, Herrn Victor Christian Wilhelm von Fischern allhier den Charakter als
Kammerrath, sowie dem wirklichen Rathe und Haupt-Landschaftskassirer Herrn
Franz Christian Meyer hierselbst den Charakter als Finanz-Rath verliehen,
den Steuer-Registrator Heinrich Juffa allhier zum Steuer-Sekretar er-
nannt und dem ersten Amts-Aktuar L). Carl Gustav Stichling zu Dornburg
den Charakter als Amts-Kommissar gnädigst ertheilt.
Bekanntmachungen.
I. Um den Erfolg der, von beyden Großherzogl. Landesregierungen in
Nr. 18 des diesjahrigen Regierungs-Blattes bekannt gemachten Verordnungen,
betreffend die Maßregeln wider die Rückkehr solcher Auslander, welchen durch Er-
kenntnisse die Wiederbetretung des Großherzogthumes bey Strafe käörperlicher
Züchtigung oder zeitlanger Freyheitsberaubung untersagt worden ist, — durch
geeignete Mitwirkung der Polizey-Behörden noch mehr zu sichern, weisen wir
sämmtliche Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes hiermit an:
die von den Untersuchungsgerichten in den bezeichneten Fällen gegebenen
Person-Beschreibungen gehörig zu beachten und die, hiernach wieder er-
kannten Ausländer, wenn sie betroffen werden, an das Untersuchungögericht,
welches die Bekanntmachung von dem, die Wiederbetretung des Großherzog=
thums untersagenden, Erkenntnisse erlassen hat, mittelst Schub-Transportes
abzuliefern. Weimar den 9. November 1830.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
II. Von mehren inlandischen Innungen ist wiederholt darüber Beschwerde
geführt worden, daß bey Einbringung von Handwerksarbeiten in das Großher-