Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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hauer allhier die silberne Civil-Verdienst-Medaille mit der Er- 
laubniß zum Tragen am landesfarbigem Bande gnädigst verliehen. 
Beförderungen. 
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben Sr. Ercellenz, dem wirklichen 
Geheimerathe und Staats-Minister, Herrn D. von Goethe, die gnädigste Er- 
laubniß ertheilt, daß von ihm, nach seinem Ermessen, bey der Oberaufsicht 
über alle unmittelbare Anstalten für Wissenschaft und Kunst der Herr Hofrath 
und Leibarzt D. Vogel zur Assistenz zugezogen werde. 
Demncchst haben Allerhöchstdieselben dem wirklichen Rathe und Landrentmei- 
ster, Herrn Victor Christian Wilhelm von Fischern allhier den Charakter als 
Kammerrath, sowie dem wirklichen Rathe und Haupt-Landschaftskassirer Herrn 
Franz Christian Meyer hierselbst den Charakter als Finanz-Rath verliehen, 
den Steuer-Registrator Heinrich Juffa allhier zum Steuer-Sekretar er- 
nannt und dem ersten Amts-Aktuar L). Carl Gustav Stichling zu Dornburg 
den Charakter als Amts-Kommissar gnädigst ertheilt. 
Bekanntmachungen. 
I. Um den Erfolg der, von beyden Großherzogl. Landesregierungen in 
Nr. 18 des diesjahrigen Regierungs-Blattes bekannt gemachten Verordnungen, 
betreffend die Maßregeln wider die Rückkehr solcher Auslander, welchen durch Er- 
kenntnisse die Wiederbetretung des Großherzogthumes bey Strafe käörperlicher 
Züchtigung oder zeitlanger Freyheitsberaubung untersagt worden ist, — durch 
geeignete Mitwirkung der Polizey-Behörden noch mehr zu sichern, weisen wir 
sämmtliche Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes hiermit an: 
die von den Untersuchungsgerichten in den bezeichneten Fällen gegebenen 
Person-Beschreibungen gehörig zu beachten und die, hiernach wieder er- 
kannten Ausländer, wenn sie betroffen werden, an das Untersuchungögericht, 
welches die Bekanntmachung von dem, die Wiederbetretung des Großherzog= 
thums untersagenden, Erkenntnisse erlassen hat, mittelst Schub-Transportes 
abzuliefern. Weimar den 9. November 1830. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
II. Von mehren inlandischen Innungen ist wiederholt darüber Beschwerde 
geführt worden, daß bey Einbringung von Handwerksarbeiten in das Großher-
	        
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