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attes. machung,
N.
Neustadt — Kreisamt — gemischtes Jurisdiktions-Verhältnit zwi-
schen ihm und dem Gerichte Braunsdorf über Ottmannsdorf —
dessen Aufhebung . . . . . · . 61. V.
O.
Ohligationen — landschaftliche, zeither kündbore — deren Ver-
wandlung in unkündbare, auf den Inhaber (au porteur) lautend?30 —
Orden — Großherzogl. Hausorden der Wachsamkelt oder vom#ö. 69. 88. —
weißen Falken — dessen Verleihung an verschiedene Personen 9105. 11.—
Orden — sremde — Erlaubniß zum Tragen derselben an zwey.
Großherzogl. Staatsdiener . . . . . 83.117. —
Orgelbauer. Inlaͤndischen geschickten und zuverlaͤssigen Meistern
sollen vorzugsweise alle im Lande vorkommende Reubaue und RNe-
paraturen an Orgeln übertragen, Ausländer aber nur bedingungs-
weise zugelassen werden . . . . 78. III.
Ottmannsdorf. S. Jurisdiktions-Verhältniß.
P. s
Patrimonial-Gerichts-Direktoren. Verpflichtung und Ein-
weisung neu Ernannter für die nachverzeschneten Gerichte:
a) zu Graitschen . . . . . 100. IX.
b) zu Muͤnchenbernsdorf . . 115. III.
c) zu Wartha . . . . . 109. J.
Pfarrbauwesen. Diesf. Vorschrift . . " . 67—69. 1.
pᷣhysitat: a) der Residenz- Stadt Weimar, b) des Amtes c) des
Stadtgerichtes und d) des Kriminal-Gerichtes zu Weimar. Des-
sen Besetzung . . . . . . . . 12. II.
Phosiker; denselben ist bep'm ärztlichen Besuche armer, außerhalb
ihres Wohnortes befindlichen Kranken khres Bezirkes ein Ansatz
von Diäten nicht gestattet und sind die betreffenden Gemeinden
zu deren Gewährung nicht verpflichtet . . . . 74. V.
Physiker; sie dürfen in allen Fällen, wo sie auf Anordnung der
Justiz= und Polizey-Behörden als gerschtliche Aerzte oder Ge-
sundhelts -Beamtete in ihrem Bezirke Verrichtungen besorgen,
Fransport-Kosten, nie Kurkosten, aber nur in so fern for-
dern und liquidiren, als solche der betroffenen Parthey oder sonst
an sich zahlungspflichtigen und zahlungsfähigen Privat-Person
zuerkannt worden. (Vergl. a. Reg. Bl. v. J. 1817 S. 44 4
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