Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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Titätsreche  genießt,  zu  thun  möglich  ist.  Bei  dieser  Epoche
des  Verfahrens,  wenn  man  sich  der  Person  des  Beschuldigten
  versichern  muß,  treten  nun  wieder  im  Einzelnen
verschiedene  Fragen,  die  von  dem  Gesetze  zu  berücksichtigen
sind,  ein.  Es  fragt  sich:  e)  ist  die  Verhaftung  auch  des
Nachts  eerlaubt  2  Es  ist  eine  Schonung  in  dieser  Rücksicht
in  der  Constikution  von  Condorcet  ausdrücklich  zur  Bedinhung
  gemacht;  „das  Haus  eines  jeden  Buͤrgers,“  heißt  es
hier,  „muß  eine  unverletzliche  Freistätte  seyn,  die  man  be-„sonders
  des  Nachts  nicht  betreten  darf.“  Der  ungeheure
Mißbrauch,  der  in  Frankreich  und  besonders  zu  Paris  mit
den  „Vizites  domicilieires“  getrieben  worden,  brachte  wohl
ein  solches  Verbot  zuerst  in  Anregung.  Unstreitig  wird  auch
das  Verfahren  für  den,  den  das  Schicksal  trifft,  durch  einen
  solchen  nächtlichen  Ueberfall  nicht  wenig  erschwert,  das
Ueberraschende  für  den,  der  des  Nachts  aus  dem  Bette,  zumal
  in  seiner  eigenen  Wohnung  geholt  wird,  hat  auch  auf
nicht  ängstliche  Gemüther  die  Wirkung  des  Schreckens;  es
wird  die  gleiche  Empfindung  den  Angehoͤrigen  des  Beschuldigten
  mitgetheilt,  es  haben  also  auch  Unschuldige  unter  den
Folgen  dieser  Maaßregel  zu  leiden;  es  ist  dabei  schwer,  manchen
  Mißbräuchen  von  Seiten  der  Agenten  der  dffentlichen
Gewalt  zu  begegnen,  und  es  ist  endlich  unwuͤrdig  der  Polizei
  des  Staats,  sich  des  Nachts  wie  ein  Dieb  in  die  Wohnungen
  der  Bürger  zu  schleichen.  Die  anscheinende  Schonung,
  die  darin  liegen  soll,  daß  bei  einem  solchen  nächtlichen
  Aufheben  weniger  Aufmerksamkeit  erregt  werde,  wird
durch  die  entgegenstehenden  Uebel  weit  aufgewogen,  und  auch
noch  der  einzige  Vorwand,  der  mehr  Schein  für  sich  haben
köunte,  daß  der  Angeschuldigte  vielleicht  bei  Tag  nicht  sicher
in's  Gefängniß  zu  bringen  sey,  ist  unhaltbar.  Denn  wenn