Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

 

 

 

 

 

Seite  des  Nr.  der
Inhalt.  Negierungs=  Bekannt-Blattes.
  mmachung.
A.
Adjunkturen  —  deren  Besetzung:
a)  der  Superintendentur  Apolda  .  .  2.  II.
b)  der  Schulaufsicht  und  zwar:
aa)  der  zweynten  in  der  Diszes  Mellingen.  81.  III.
bb)  der  ersten  in  der  Diözes  Weida  5.  J.
Advokatorische  Praxis  —  die  Ertheilung  gersuten  belreffend  ;  1  F
Allgemeine  Zeitung  —  deutsche  —  ein  Zeitblatt.  "6
Siehe  Zeitblätter.
Annalen  —  allgemeine  politische  —  ein  Zeitblatt.
Siehe  Zeitblätter.
B.
Baden  in  Flüssen,  an  offenen  und  gefährlichen  Stellen,  verbothen
und  nachgelassen  an  ungefährlichen  und  von  der  öffentlichen  Straße
entfernten  Plätzen  65.  III.
Baiersche  Gesetze  im  Betreff  der  geschlossenen  Handelsverträge.
iehe  Gesetze.
Beförderungen  .  1.  5.  111—
.  Bibliographisches  Institut:  zu  Hildburghausen.  Verboth
gegen  alle  in  demselben  ohne  Nennung  eines  Redakteurs  erscheinenden
  Zeitungen  und  Zeitschriften  durch  den  Bundestags-Beschluß
vom  6.  September  1832  75—77.  H.  B.  3
Bundestags=  Beschlüsse  zu  Aufrechterhaltung  der  Ruhe  und  Ordnung
  in  den  deutschen  Bundesstaaten:
1)  vom  26.  Juny  1832  —  Großherzogliches  Patent  vom  10.
July  1832  59—62.—
2)  vom  5.  July  1832.  —  Großherzogliches  Patent  vom  10.
July  1832  .  67—70.  —
Bärgerrechtsgebühren  Abänderung  des  dieselben  betreffenden
K.  15  der  Stadkordnung  für  Jena  vom  20.  Dezember  1825.  49.  II.
C.
Civilrechts-Pflege.  Uebereinkunft  zu  deren  Beförderung  mit  den
Fürstlich  3K#eußischen  Landen  der  jüngern  Linie,  SErs  vom  268.
Februar  und  Weimar  vom  20.  März  1832  .  35—-44%  —