Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

17 
zey-Behörden mit gröster Aufmerksamkeit zu wachen und 
Unsere Gerichtsbehörden die bestehenden Strafgesetze mit 
voller Strenge zur Anwendung zu bringen. 
Weimar den 30. März 1882. 
(L. S.) Carl Friedrich. 
C. W. Freyh. v. Fritsch. Freyh. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
Verordnung, 
den Verein „zZur Unterstützung der 
freyen Presse“ betreffend. 
Bekanntmachungen. 
I.Nachdem mit Genchmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
der Ort Maina sammt dazu gehöriger Flur vom Justiz-Amte Berka abgetrennt 
und vom 1. April dieses Jahres an dem näher gelegenen Justiz-Amte 
Blankenhayn gänzlich einverleibt worden ist: so wird solches hierdurch zur öf- 
fentlichen Kunde gebracht. 
Weimar den 11. Februar 1832. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller. 
II. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Herrn Regierungs- 
rath Hoen zu Eisenach auf sein wiederholtes Ansuchen die Emtlassung von der 
zeither bekleideten Stelle eines Mitgliedes der für das katholische Kirchen= und 
Schulwesen gnädigst verordneten Immediat-Kommission, unter Anerkenntniß seiner 
zeitherigen verdienstlichen Bemühungen, zu entlassen, die durch den Austritt des- 
selben erledigte Stelle aber dem Herrn geheimen Referendar bey Hochstdero 
Staats-Ministerium Carl Thon gndigst zu übertragen geruht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.