17
zey-Behörden mit gröster Aufmerksamkeit zu wachen und
Unsere Gerichtsbehörden die bestehenden Strafgesetze mit
voller Strenge zur Anwendung zu bringen.
Weimar den 30. März 1882.
(L. S.) Carl Friedrich.
C. W. Freyh. v. Fritsch. Freyh. v. Gersdorff. D. Schweitzer.
Verordnung,
den Verein „zZur Unterstützung der
freyen Presse“ betreffend.
Bekanntmachungen.
I.Nachdem mit Genchmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
der Ort Maina sammt dazu gehöriger Flur vom Justiz-Amte Berka abgetrennt
und vom 1. April dieses Jahres an dem näher gelegenen Justiz-Amte
Blankenhayn gänzlich einverleibt worden ist: so wird solches hierdurch zur öf-
fentlichen Kunde gebracht.
Weimar den 11. Februar 1832.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
von Müller.
II. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Herrn Regierungs-
rath Hoen zu Eisenach auf sein wiederholtes Ansuchen die Emtlassung von der
zeither bekleideten Stelle eines Mitgliedes der für das katholische Kirchen= und
Schulwesen gnädigst verordneten Immediat-Kommission, unter Anerkenntniß seiner
zeitherigen verdienstlichen Bemühungen, zu entlassen, die durch den Austritt des-
selben erledigte Stelle aber dem Herrn geheimen Referendar bey Hochstdero
Staats-Ministerium Carl Thon gndigst zu übertragen geruht.