Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

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falls nur uͤber das Haupt-Zollamt Raßdorf und die Neben-Zollaͤmter 1ster 
Klasse ausgehen und es tritt dabey dasjenige Verfahren ein, welched im 
. 9 der dem Kurhessischen Ausschreiben vom 8. Januar dieses Jahres 
unter B beyliegenden Anweisung fuͤr die nach Bayern und Wuͤrttemberg 
ausgehende Wolle vorgeschrieben ist. 
II. Hinsichtlich der Konvention vom 11. Oktober 1829. (Be- 
kanntmachung vom 3. August 1830.) 
a) Der Eingang der in der ebengedachten Bekanntmachung, Artikel 14, unter 
II, aufgeführten Waaren, nähmlich: 
1) wollene Tücher und Zeuge, als Etamin, Serge, Flanell 2c., 2) 
wollene Strumpfmanufaktur-Waaren, 3) Wollen -Garn, 4) Baumwol= 
len-Garn, 5) Kattun, 6) Barchent, Zwillich und dergleichen, 7) Beu- 
teltuch, 8) Bleyweiß und Farben, 9) Porzellan und Fayence, 10) Lar- 
ven und Puppenköpfe, auch 11) Ruhlaer Pfeifenkopfe, 
ist, insofern dafür der Nachlaß von 25 Prozent der Eingangsabgabe angesprochen 
wird, nur über das Haupt-Zollamt Raßdorf und über das Neben-Zollamt Netra 
zulässig. 
b) Zur Kontrolirung, daß das vertragsmäßige Marimum der errleichterten 
Einfuhr jener letzterwähnten Artikel nicht überschritten werde, sind Versen- 
dungen mit der Post nur in dem Falle gestattet, wenn die Gegenstände 
nach Kassel bestimmt sind. 
c) Die über Raßdorf und Netra eingehenden Waaren werden dort zur Ver- 
steuerung gezogen und treten sofort in den freyen Verkehr. 
Ausgenommen hiervon bleiben nur diejenigen Waaren, welche zur Messe 
in Kassel bestimmt sind und es tritt dann die Abfertigung auf Bedgleitscheine 
nach den allgemeinen Regeln ein. 
In Gemähheit höchster Anweisung wird dieses, mit Bezugnahme auf unfre 
Bekanntmachung vom 25. Februar dieses Jahres, betreffend den Handelsverkehr 
zwischen dem Großherzogthume Sachsen Weimar-Eisenach und dem Kurfürsten- 
thume Hessen, zur Nachachtung hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 27. März 1832. 
Großherzoglich Süächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler.
	        
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