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3. Ebenso ist zu verfahren, wenn ein Fürst sich anschickt, irgend
etwas zu unternehmen, was nicht allen Großen gleich angenehm ist.
Man muß ihn nämlich ermutigen und vorwärts drängen; die andern
muß man dazu bewegen, sich ihm anzubequemen und ihm nicht zu
widersprechen, jedoch nur im allgemeinen, ohne sich auf Einzelnbeiten
einzulassen, damit man die Sache, wenn sie schief geht, nicht der
Gesellschaft in die Schuhe schieben kann. Und wenn einmal eine
solche Handlung getadelt wird, sollen entgegengesetzte Vorschriften
angeführt werden, welche ein gänzliches Verbot enthalten, und es
soll das gewichtige Ansehen einiger Bäter beigezogen werden, von
denen feststeht, daß ihnen eben diese Vorschriften unbekannt sind,
welche auch eidlich erhärten können, daß die Gesellschaft in Bezug
auf die Vorwürfe, die man ihr mache, verleumdet wurde. (Zu vergl.
die Vorrede.)
4. Nicht gar wenig wird es auch zur Getvinnung der Fürsten
beitragen, wenn sich die Unsern in geschickter Weise und durch dritte
Personen heranzumachen wissen, um ehrenvolle und Einfluß bringende
Gesandtschaften an andere Fürsten oder Könige für jene zu übernehmen,
insbesondere beim Papst und bei den höchsten Monarchen.
Bei dieser Gelegenheit werden sie sich und die Gesellschaft empfehlen
können, weshalb nur von Feuereifer beseelte und gewiegte
Leute hiezu zu bestimmen sein werden.
5. Man muß besonders die Günstlinge und die Diener der
ürsten, mit denen sie vertraut verkehren, hauptsächlich durch kleine
eschenke und durch verschtedene zuvorkommende Dienstleistungen gewinnen,
damit sie die Unsrigen von den Launen und Neigungen der
Fürsten und Großen unterrichten. So wird sich die Gesellschaft jenen
leicht anbequemen können.
6. Die Erfahrung hat auch gelehrt, wieviel Nutzen die Gesellschaft
sich verschafft hat dadurch, daß sie sich mit Ehestiftungen zwischen
fürstlichen Personen befaßte, so bei Haus Oesterreich, bei anderen
Königreichen, bei Frankreich, bei Polen u. s. w., sowie bei verschiedenen
Herjogtümern. Daher müssen in kluger Weise auserlesene Verbindungen
mit Personen vorgeschlagen werden, welche mit Verwandten
oder Freunden der Unfrigen befreundet oder vertraut sind.
7. Fürstinnen werden hauptsächlich durch das Kammerpersonal
am leichtesten gewonnen werden; daher muß man die Freundschaft
desselben auf jede Art gewinnen. Denn so wird uns der Zugang
zu allem, ja zu den geheimsten Angelegenheiten der Familie offen stehen.
· 8. Bei der Lenkung des Gewissens der Großen werden unsere
Beichtväter der Ansicht dersenigen Autoren folgen, welche das Gewissen
weiter machen im Gegensatz zu der Meinung anderer Geistlichen
so daß sie, von diesen sich losmachend, ganz und gar nur von
unserer Leitung und von unsern Ratschlägen abhängen wollen.
9. Sowohl Fürsten als Prälaten und allen sonstigen Personen,
welche der Gesellschaft besondere Gunst erweisen können, muß Anteilnahme
an allen Verdiensten der Gesellschaft gewährt werden, nachdem
man lonen die hohe Bedeutung dieses großen Vorzugs zuvor angeeutet
hat.