Full text : Die geheimen Instruktionen der Jesuiten.

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3.  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  ein  Fürst  sich  anschickt,  irgend
etwas  zu  unternehmen,  was  nicht  allen  Großen  gleich  angenehm  ist.
Man  muß  ihn  nämlich  ermutigen  und  vorwärts  drängen;  die  andern
muß  man  dazu  bewegen,  sich  ihm  anzubequemen  und  ihm  nicht  zu
widersprechen,  jedoch  nur  im  allgemeinen,  ohne  sich  auf  Einzelnbeiten
einzulassen,  damit  man  die  Sache,  wenn  sie  schief  geht,  nicht  der
Gesellschaft  in  die  Schuhe  schieben  kann.  Und  wenn  einmal  eine
solche  Handlung  getadelt  wird,  sollen  entgegengesetzte  Vorschriften
angeführt  werden,  welche  ein  gänzliches  Verbot  enthalten,  und  es
soll  das  gewichtige  Ansehen  einiger  Bäter  beigezogen  werden,  von
denen  feststeht,  daß  ihnen  eben  diese  Vorschriften  unbekannt  sind,
welche  auch  eidlich  erhärten  können,  daß  die  Gesellschaft  in  Bezug
auf  die  Vorwürfe,  die  man  ihr  mache,  verleumdet  wurde.  (Zu  vergl.
die  Vorrede.)

4.  Nicht  gar  wenig  wird  es  auch  zur  Getvinnung  der  Fürsten
beitragen,  wenn  sich  die  Unsern  in  geschickter  Weise  und  durch  dritte
Personen  heranzumachen  wissen,  um  ehrenvolle  und  Einfluß  bringende
Gesandtschaften  an  andere  Fürsten  oder  Könige  für  jene  zu  übernehmen,
  insbesondere  beim  Papst  und  bei  den  höchsten  Monarchen.

Bei  dieser  Gelegenheit  werden  sie  sich  und  die  Gesellschaft  empfehlen
  können,  weshalb  nur  von  Feuereifer  beseelte  und  gewiegte
Leute  hiezu  zu  bestimmen  sein  werden.

5.  Man  muß  besonders  die  Günstlinge  und  die  Diener  der
ürsten,  mit  denen  sie  vertraut  verkehren,  hauptsächlich  durch  kleine
eschenke  und  durch  verschtedene  zuvorkommende  Dienstleistungen  gewinnen,

  damit  sie  die  Unsrigen  von  den  Launen  und  Neigungen  der
Fürsten  und  Großen  unterrichten.  So  wird  sich  die  Gesellschaft  jenen
leicht  anbequemen  können.

6.  Die  Erfahrung  hat  auch  gelehrt,  wieviel  Nutzen  die  Gesellschaft
  sich  verschafft  hat  dadurch,  daß  sie  sich  mit  Ehestiftungen  zwischen
  fürstlichen  Personen  befaßte,  so  bei  Haus  Oesterreich,  bei  anderen
Königreichen,  bei  Frankreich,  bei  Polen  u.  s.  w.,  sowie  bei  verschiedenen
  Herjogtümern.  Daher  müssen  in  kluger  Weise  auserlesene  Verbindungen
  mit  Personen  vorgeschlagen  werden,  welche  mit  Verwandten
oder  Freunden  der  Unfrigen  befreundet  oder  vertraut  sind.

7.  Fürstinnen  werden  hauptsächlich  durch  das  Kammerpersonal
am  leichtesten  gewonnen  werden;  daher  muß  man  die  Freundschaft
desselben  auf  jede  Art  gewinnen.  Denn  so  wird  uns  der  Zugang
zu  allem,  ja  zu  den  geheimsten  Angelegenheiten  der  Familie  offen  stehen.
·  8.  Bei  der  Lenkung  des  Gewissens  der  Großen  werden  unsere
Beichtväter  der  Ansicht  dersenigen  Autoren  folgen,  welche  das  Gewissen
  weiter  machen  im  Gegensatz  zu  der  Meinung  anderer  Geistlichen
  so  daß  sie,  von  diesen  sich  losmachend,  ganz  und  gar  nur  von
unserer  Leitung  und  von  unsern  Ratschlägen  abhängen  wollen.

9.  Sowohl  Fürsten  als  Prälaten  und  allen  sonstigen  Personen,
welche  der  Gesellschaft  besondere  Gunst  erweisen  können,  muß  Anteilnahme
  an  allen  Verdiensten  der  Gesellschaft  gewährt  werden,  nachdem
man  lonen  die  hohe  Bedeutung  dieses  großen  Vorzugs  zuvor  angeeutet

  hat.