10 l. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
das Verkehrsbedürfnis nur einen beschränkten Umfang bat, kann im
allgemeinen auch nur ein weniger hoch ausgestaltetes Verkehrswesen
angewendet werden.
Es ist durchaus kein Zufall, sondern die natürliche Folge dieses
Zusammenhanges, daß die Form des Grobbetriebs im Personen-, Güterund
Nachrichtenverkehr erst in der neueren oder neuesten Zeit Platz
gegriffen hat. Nachrichten, Güter und Personen sind zwar schon seit
Jahrtausenden befördert worden, auch gewisse planmäßig aufgebaute und
einheitlich geleitete Vorkehrungen und Einrichtungen zur Durchführung
dieses Verkehrs begegnen uns in früheren Jahrhunderten. Aber in allen
Beziehungen waren doch die Verhältnisse des Verkehrswesens unendlich
einfacher, als sie heute in den vorgeschrittenen Staaten sind, und mußten
einfacher sein, weil das Verkehrsbedürfnis der breiten Volksschichten
noch beschränkt war. Man kann demgegenüber nicht etwa darauf hinweisen,
daß die Perser und Römer schon einen gut eingerichteten
Nachrichtendienst hatten. Sie hatten ihn nur für diejenigen Kreise, bei
denen ein stärkeres Verkehrsbedürfnis bestand, für den Herrscher und
seine Behörden und Beamten; die breite Masse des Volkes nahm an
diesen Einrichtungen keinen oder nur geringfügigen Anteil und verlangte
auch keinen erheblicheren Anteil, weil ihre Bedürfnisse ın bezug auf den
Verkehr nach Maßgabe der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse noch
nicht so sehr gesteigert waren. Das Eigenartige und Kennzeichnende der
neuzeitlichen Verkehrsverhältnisse vorgeschrittener Staaten liegt gerade
darin, daß die Benutzung der leistungsfähigsten Verkehrswerkzeuge zu
einem allgemeinen Volksbedürfnisse geworden ıst, freilich immer noch
mit gewissen Unterschieden von Klasse zu Klasse.
Die Steigerung der „Intensität“ hat also, wenn sie nicht unwirtschaftlich
werden soll, ıhre Grenze ın dem vorhandenen Maße des Verkehrsbedürfnisses..
Aber — und das ist von größter Bedeutung — diese
Grenze ist nichts Feststehendes.. Wie die Bedürfnisse des Menschen
überhaupt einer unbegrenzten Steigerung und Entwickelung fähig sind,
so kann auch das Verkehrsbedürfnis gesteigert werden. Die so oft
hervorgehobene „verkehrschaffende“* Wirkung der Vervollkommnung des
Verkehrs beruht wesentlich auf dieser Möglichkeit, das Verkehrsbedürfnis
zu steigern. Wo die Vorbedingungen für die Erhöhung der Verkehrsbedürfnisse
der Volksmasse aus irgend einem Grunde fehlen, bleibt die
verkehrschaffende Wirkung aus, und wo sie eintritt, vollzieht sie sich
nur ın dem Maße, als die Voraussetzungen für die Bedürfnissteigerung
gegeben sind. Die natürliche Versorgung des Landes mit wirtschaftlichen
Hilfsmitteln, die Eigenart des Volkes, die politischen und gesellschaftlichen
Verhältnisse sind bei der Bestimmung dieses Mabes von
Einfluß. Wo der Boden schon gehörig vorbereitet ist, wo die Geister
schon empfänglich sind für die Bedeutung einer Vervollkommnung des