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Es kann gar nicht die Frage eutstehen, ob eine solche
Meldung eines Grafen von Wirtemberg als Zeugen unter
einem Document des Klosters St. Blasii, vollkommen historisch
glaubwuͤrdig sey, vorausgesezt, daß sich nicht gegen
die Aechtheit des Diploms selbst Einwuͤrfe machen lassen,
oder daß man statt eines Herrn von Werdenberg, der namentlich
da stund, einen Wirtemberger entdeckt zu haben
glaube. Aber das richtige, unpaßionirte Lesen eines solchen
Namens ist, wie Fehler älterer und neuerer Forscher beweisen,
etwas so schweres, daß man es nicht für ungerecht halten
kann, wenn wir die Auszüge einiger Wirtembergischen
Geschichtforscher des sechzehnten Jahrhunderts aus urkunden,
die wir selbst nicht mehr vergleichen können, mit einer kleinen
Unruhe dem voͤllig Diplomatisch-Gewissen beizählen.
Doch im gewöhnlichen Falle, wo nicht vorläufiger Verdacht
da ist, mag es immerhin geschehen; es kommt ohnedieß in
dieser ganzen ältesten Geschichte nur ein Beispiel vor, wo
man sich zu einem Verdacht berechtigt glauben könnte.
Nach der ganzen Art, wie bisher sowohl die ältesie
Wirtembergische Geschichte, als die Geschichte der meisten
Deutschen Staaten bearbeitct worden ist, bleibt für den vorsichtigen
Gebrauch der Chroniken das meisic zu sagen
übrig. Der Fall ist gewöhnlich, daß man alles das,
was Ausbeute aus Diplomen war, mit allem dem, was sich
in Chroniken zusammenfinden läßt, in ein Ganzes verbindet,
und sich herzlich freut, die Dürftigkeit des erstern durch
den Reichthum des leztern so trefflich zu ergänzen. Offenbar
ungereimte Nachrichten, welche in der Chronik siunden,
wirft man hinweg, aber den Verdacht, welchen die offenbar
ungereimte Nachricht auf den ganzen historischen Charakter
des Schriststellers, auf die übrige mit der Fabel zusammen=