Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

formation nicht angesetzt werden darf — sobald 
eine muͤhsame Durchsicht von Urkunden, 
oder Erkundigung nach Zeugen und an- 
deren Beweismitteln, oder eine um- 
ständliche Rücksprache über faktische 
Umstände erforderlich ist, mit Einschluß der dies- 
falls zu machenden Wege innerhalb des Wohnortes 
bis 
Jedoch ist ein diesfallsiger Ansatz in Prozeß-Sachen 
nur höchstens drey Mahl statthaft. 
Interventions-Schrift, 
s. Deduktions-Schriften. 
Klagen: 
1) schriftliche 
Erfordert die Sache einen weitläuftigeren Klagevor- 
trag, so daß derselbe einen vollgeschriebenen Bo- 
gen übersteigt: so ist für jeden folgenden Bogen 
nochh 
und so nach Verhältniß der Seitenzahl weniger, 
jedoch im Ganzen nie üüer 
anzusetzen. 
2) Mümdlich angebrachte, 
s. Verhandlungen. 
Liquidation der Deserviten und Verläge und deren 
mündliche oder schriftliche Ueberreichung zur Feststel- 
lung: für jede Seite einschlüssig der Schreibgebühr 
Liquidation in Konkursen, 
s. Klagen. 
Liquidum, insofern es abgesondert gefertiget und über- 
geben wird und nicht bloß in Deserviten besteht, 
s. Rechnungen. 
Litisdenunciations-Schrift, 
s. Deduktions-Schriften. 
Prokuratur- Gebühren bey Geldgeschäften, dafern 
nicht ein Anderes vertragsweise festgefetzt ist, für 
alle dabey vorkommende Bemühungen zu- 
sammen, 
  
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Klasse. 
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