Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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bey dem gemeinschaftlichen Ober-Appellations-Gerichte Jena eine Schrift einrei- 
chen, welche die Gründe seiner Forderung heraussetzt. Diese wird vom Ober- 
Appellations-Gerichte Jena der gegentheiligen Staatsregierung mitgetheilt. Letz- 
tere hat die Gegenschrift binnen sechs Wochen bey dem Ober-Appellations-Ge- 
richte Jena einzureichen und dieses entscheidet als gewählte Austrägal-Instanz. 
Gegen dieses Erkenntniß findet kein Rechtsmittel Statt. 
  
Beyderseitige Bevollmächtigte haben vorstehende Vereinigung nach reifer 
Ueberlegung bis auf allerhöchste und höchste Genehmigung ihrer Durchlauchtigsten 
Souveraine, ohne welche Ratifikation nichts verglichen seyn soll, geschlossen, sol- 
che in vorstehenden Staatsvertrag gebracht, letzteren doppelt gleichlautend ausfer- 
tigen, ihm die Beylagen unter A, B und C beyheften lassen, und sowohl 
diese Beylagen als den Hauptvertrag eigenhändig unterzeichnet und besiegelt. 
So geschehen Altenburg den dreyzehenten Juny im Jahre Eintausend acht- 
hundert dreyßig und eins. 
Sorg Fricdrich Komrad (w. Christian Gott- 
Ludwig von Gerstenbergk, ##“fried Hermann, 
Großherzoglich Sachsen Weimar'scher Bevollmaächtigter, Herzoglich Altenburg'scher 
zugleich für den Großherzogl. Sächs. Kammerrath Thon. Bevollmachtigter.
	        
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