19 thlr. — gr. 10 pf. Hafer-Erbzins an sechs und
zwanzig Weimar'schen Scheffeln
drey Vierteln und zwey Metzen
à 17 gr. oder zehen Buͤrgel'schen
Scheffeln drey Vierteln.
2 --— --— ELehengelder nach achtjaͤhrlichem
Durchschnitte berechnet.
uts.
58 thlr. — gr. 80# pf. Summe.
Aus der Vergleichung beyder Summen ergiebt sich, daß Weimar
Drey Thaler acht und einen Achtel-Pfennig
jahrlicher Einkünfte mehr abgetreten und überwiesen hat, als cs nach dem Inhalte
des Haupt= und Nebenvertrages vom 13. und 16. Juny 1831 sowie des ge-
genwärtigen Nachvertrages zu gewähren verbunden war.
Hierbey sind jedoch die Erhebungskosten von den aus Trockhausen und
Schmörschwit abgetretenen Lehengefällen und Zinsen, wovon letztere Holezinsen
sind, nicht in Abzug gebracht worden. Die Ermittelung dieser Erhebungskosten
war mit Schwierigkeiten verbunden, indem das Großherzogliche Kammergut
Gniebsdorf biöher, in Folge der Pachtbedingungen, die Anfuhre unentgeldlich
zu besorgen hatte und an sonstigem Aufwande blos
— thlr. 5 gr. 4 pf. dem Schuldheißen in Frockhausen für Ansagung der
Zinsen und Herleihung der Stube am Zinstage,
l
1 - 18 = 6 = an einem Bürgel'schen Scheffel oder zwey Weimar'schen
Scheffeln zwey Vierteln Hafer à# 17 gr. für Speisung
der Knechte bey Abholung der Zinsfrüchte in den Bör-
gel'schen Abtey-Dörfern,
geleistet worden sind.
Es ist deshalb eine Vereinigung in der Maße getroffen worden, daß die
überschüssigen drey Thaler acht und ein Achtel-Pfennig mit den in Abzug zu
bringenden Erhebungékosten für jene Zinsgefälle kompensirt werden sollen.