Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Endlich haben Wir nach Inhalt dieser Staatsvertraͤge mehre zum Theil 
streitige Doͤrfer, Dorfantheile, Feldmarken, einzelne Guͤter und Hoͤfe, andere Ge- 
genstaͤnde und Gerechtsame nebst den vom Ersten Januar dieses Jahres 
an verfallenen Staatsnutzungen an das Herzogthum Sachsen-Alten- 
burg abgetreten. Wir nennen: 
Dorf und Flur Bobeck mit Ausschluß der Wüstung und des Franzischen 
Holzes, Rittergut, Dorf und Flur Unterrenthendorf, zu Hellborn fünf 
Hauser, zu Linda zwey Häuser, zu Hilbersdorf zwey Häuser, Grobsdorf 
Weimar'schen Antheils, den Gasthof: „die Ziegenböcke“, zu Drößnitz den 
Gleichenschen Hof, zu Keßlar zwey Güter, zu Hetddorf zwey Güter, 
Dienstädt Weimar'schen Antheils, Rückersdorf Weimar'schen Antheils, 
Grundstücke und Gefälle in der Flur Reust, die Koppeljagd in der lan- 
gen Laite, die Jagdberechtigung am Görzberge, auf der Abtey und im 
Carlsdorfer Flur am Lotzeberge, so wie in den Dorffluren Bobeck und 
Hetzdorf, Zinsen und Steuern zu Droschka, Grundsteuern zu Kleinebers- 
dorf u. s. w. 
Wir entlassen die hierunter begriffenen Unterthanen, denen Wir das Zeugniß 
bewahrter Unterthanemreue nicht versagen können, der Pflichten, womit sie Uns 
und Unserm Großherzoglichen Hause bisher verbunden waren, mit der Versiche- 
rung, daß Wir Uns, obwohl nothwendig in Folpe höherer Staats-Rücksicht, 
doch ungern von ihnen trennen, und weisen sie vertrauensvoll dem Schutz ihrer 
mumehrigen Landezherrschaft zu. 
urkundlich haben Wir dieses Patent, welches durch öffentlichen Anschlag in 
den betheiligten Orten und durch das Regierungs-Blatt zur allgemeinen Kunde 
gelangen soll, eigenhandig unterzeichnet und mit Unserm Großherzoglichen Staats- 
insiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben zu Weimar den fuͤnf und zwanzigsten Februar 1833. 
  
G Carl Friedrich. 
C. W. Freyh. v. Fritsch. Freyh. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
Besitznahme- und Uebergabe-Patent. vdt. Ernst Muͤller.
	        
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