Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-Blall. 
Nummer 18. Den 19. July 1834. 
  
  
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird die 
nachstehende Verordnung über die Zurückziehung der sogenannten Amalien- 
Sechser und Amalien-Dreyer hiermit zur offentlichen Kunde gebracht. 
Weimar den 18. July 1834. 
Großherzoglich Scchsische Landeöregierung. 
Chr. Fr. L. von Mandelsloh. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2. 
Durch Unsere Verordnung vom 13. May 1834 haben Wir ausgesprochen, 
daß sammtliche von Weimar-Eisenach ausgegebene Scheidemünze, so- 
weit sie nicht schon in dem Münz-Mandat vom Jahre 1763 und in anderen 
Landesverordnungen verrufen ist, also bis jetzt noch in gesetzlichem Umlaufe sich 
befindet, ihrem Nennwerthe und gesetzlichen Kurswerthe nach, von Un- 
serer Kammerkasse forthin vertreten werde, und daß diese Scheidemünze 
zu ienem Werthe nach und nach zurückgezogen werden solle.
	        
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