Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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die  Religions-Parthiten  selbst  einander  die  allerersten  und
bittersten  Vorwürfe,  wie  ehedem  die  Katholiken  den  Prote)
stanten,  bie'  Lutheraner  den  Reformirten.  Dabei  ist  uͤbrigens
  nicht  außer  Acht  zu  lassen  daß  eine  Religions-Parthie
  vielleicht  gegen  diese  und  jene  Art  der  Erhaltung  der
dsfentlichen  Ruhe  und  Ordnung  seyn  kann)  daße  sien  aber
nichts  weniger  als  gegen  öffentliche  Ruhe  und  Ondnuns  selbst
istz  ein.  Beispiel  igiebt,  weilm,  es  cine  Religions,  Parthis
für  Unrecht  hält,  einen  Eid  zu  schwören,  aber  sie  hält  ihr
Ja  oder  Nein  fär  eben  so  heilig,  als  Andere  einen  Eid:
Gesetzt  aber,  es  sey  hier  keime#éigentlich  rechtientscheidend
  große  Majorität  aus  zufinden:  so  nimmt
sich  der.  Staat  blos  dessen  an,  was  den  Haupt-Parthien-
  gemein  ist  und  in  unmittelbarer  Beziet
hung  mit  Moralität  steht.  Wenn  z.  B.  Autheraner
und  Katholiken  in  ziemlich  gleichem  Verhältniß  Worhanden
sind,  so  läßt  der  Staatblos-Ehristiänismus  lehren;
keines  der  scheidenden'  Dogmen  wird  hervorgehoben  und  berürksichtigt..
  Jede  Parthie  mag  dabei  alsdenn  für  sich  noch
ihre  besonderen.  Unterrichts  Anstalten,  ihren  besondern  Cultus
  unterhalten.:  Und  selbst,ivenn  leetzteres  wirklich  der  Fall
ist,  also  neben  den  allgemeinen  doch  noch  jede  Parthic  besndere
  Unterhaltungs-Kosten  zu  tragen  hat,  so  gewährk  jeue
Anstalt  des  Staats  doch  immer  noch  großen  Vortheil:  denm
nichts  dient  mehr  dazu,  wechselssbeise-Bewtägkichkele  ver
verschiedensten  Religions-Parthi#m  einguführen  als  sie-  W
auch  mehr  als  sie,  üm  die  allgemei  i

auf  Moralität  gerichtet  zu  erhalten,  da  bei  einer  gnoßeu
positiven  dogmatischen  Verschiedenheit,  jelle  so  leicht  blos
von  der  Letzteren  ansezogem  wird.  Wenn  aber  z.  B.  Christenund
  Naturalisien  auf  jene  Weise  neben  einander  wohnen?  —