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die Religions-Parthiten selbst einander die allerersten und
bittersten Vorwürfe, wie ehedem die Katholiken den Prote)
stanten, bie' Lutheraner den Reformirten. Dabei ist uͤbrigens
nicht außer Acht zu lassen daß eine Religions-Parthie
vielleicht gegen diese und jene Art der Erhaltung der
dsfentlichen Ruhe und Ordnung seyn kann) daße sien aber
nichts weniger als gegen öffentliche Ruhe und Ondnuns selbst
istz ein. Beispiel igiebt, weilm, es cine Religions, Parthis
für Unrecht hält, einen Eid zu schwören, aber sie hält ihr
Ja oder Nein fär eben so heilig, als Andere einen Eid:
Gesetzt aber, es sey hier keime#éigentlich rechtientscheidend
große Majorität aus zufinden: so nimmt
sich der. Staat blos dessen an, was den Haupt-Parthien-
gemein ist und in unmittelbarer Beziet
hung mit Moralität steht. Wenn z. B. Autheraner
und Katholiken in ziemlich gleichem Verhältniß Worhanden
sind, so läßt der Staatblos-Ehristiänismus lehren;
keines der scheidenden' Dogmen wird hervorgehoben und berürksichtigt..
Jede Parthie mag dabei alsdenn für sich noch
ihre besonderen. Unterrichts Anstalten, ihren besondern Cultus
unterhalten.: Und selbst,ivenn leetzteres wirklich der Fall
ist, also neben den allgemeinen doch noch jede Parthic besndere
Unterhaltungs-Kosten zu tragen hat, so gewährk jeue
Anstalt des Staats doch immer noch großen Vortheil: denm
nichts dient mehr dazu, wechselssbeise-Bewtägkichkele ver
verschiedensten Religions-Parthi#m einguführen als sie- W
auch mehr als sie, üm die allgemei i
auf Moralität gerichtet zu erhalten, da bei einer gnoßeu
positiven dogmatischen Verschiedenheit, jelle so leicht blos
von der Letzteren ansezogem wird. Wenn aber z. B. Christenund
Naturalisien auf jene Weise neben einander wohnen? —