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lich vor Im Termine haben die Kandidaten zuvörderst eidlich anzugeloben,
daß sie ihre Relationen ohne fremde Beyhülfe gefertiget haben.
g. 5.
Die Pruͤfung selbst beginnt Vormittags neun Uhr und dauert laͤngstens
bis Mittags zwey Uhr, Nachmittags aber von vier Uhr bis laͤngstens sieben
Uhr Abends.
Vormittags wird über römisches Recht, und zwar in der Regel in la-
teinischer Sprache, eraminirt und dabey jedem Kandidat die Uebersebung und
Erxegese einer, oder einiger Stellen aus den Pandekten, oder dem Kodex auf-
gegeben; Nachmittags erstreckt sich die Prufung in deutscher Sprache auf die
übrigen Theile der Rechtswissenschaft.
An dem Vormittage des zweyten Tages werden jedem Kandidat zwanzig
schriftliche Fragen aus allen Theilen der Rechtswissenschaft vorgelegt, die er
lateinisch zu beantworten hat. In die Abfassung dieser Fragen theilen sich
die Kommissare. Längstens um zwey Uhr Mittags müssen die Beantwor-
tungen abgeliefert werden.
Nachmittags wird sodann jedem Kandidat noch ein kurzer praktischer
Rechtsfall schriftlich aufgegeben, dessen Entscheidung mit Gründen er alobald
auszuarbeiten hat.
S. 6.
Wenn mehr als vier Kandidaten zu prüfen sind, so wird das Geschaft
auf drey Tage dergestalt vertheilt, daß die mündliche Prüfung mit der er-
sten Abtheilung der Kandidaten gleich am ersten Tage, mit der zweyten Ab-
theilung aber erst am dritten Tage erfolgt, während am zweyten Tage
sämmtlichen Kandidaten gleichzeitig die schriftlichen Fragen zur Beantwortung
vorgelegt werden. · -
§0 7.
Der Gang und die Resultate des muͤndlichen Examens werden von dem
Sekretaͤre summarisch protokollirt; auch muß der Sekretaͤr gegenwaͤrtig blei—
ben, während die schriftlichen Fragen beantwortet und der aufgegebene Rechts-