Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

Nr.  .  ..  der  Vorstellungsliste  Schema  5.  zu  8.  40.
des  Aushebungs-Bezirkeks
Pro  18

Seewehr-Schein.

Der  ...  .  .  .  .  (Stand  und  Gewerbe  (Vor=  und  Zunamen  geboren  am
lteten  18.  (Ort,  Kreis,  Re  ierungs-Bezirk,  Bundesstaat),  wird  hiermit  auf  Grund  des  §.  40
der  Ersatz-Ordnung  der  Seewehr  zweiter  Klasse  überwiesen.  ·  «  «
erselbe  gehört  zu  den  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  und  steht  bis  zum  Zeitpunkt  seiner
Entlassung  aus  der  Seewehr  unter  der  Kontrole  der  Landwehr-Behörden.  «  «
Inhaber  ist  verpflichtet,  sich  innerhalb  vierzehn  Tagen  nach  Aushöndigung  dieses  Scheines  bei  dem
nächsten  Landwehr-Bezirks-Feldwebel  behufs  Aufnahme  in  die  Kontrole  zu  melden.  Er  verbleibt  bis  zu
seiner  Entlassung  aus  der  Seewehr  in  der  Kontrole  dieses  Feldwebels.
Ueberweisung  an  einen  anderen  Bezirks-Feldwebel  geschieht  nur  auf  Antrag  des  Inhabers.
Inhaber  ist  verpflichtet,  jede  WohinunglVeröndeltuno  auf  dem  Festlande  dem  Bezirks-Feldwebel
innerhalb  14  Tagen  anzuzeigen.  çl
Jede  Meldung  kann  mündlich  oder  schriftlich  geschehen;  in  beiden  Fällen  ist  dieser  Schein  dem  Bezirks-Feldwebel
  vorzulegen.  Wer  sich  schriftlich  meldet,  hat  auf  die  Adresse  „Militaria“  zu  schreiben  und
den  Brief  offen  oder  unter  dem  Siegel  der  Orts-Polizei-Behörde  einzusenden.  Nur  solche  Briefe  sind
innerhalb  des  Deutschen  Reichs  portofrei.  Die  portofreie  Benutzung  der  Stadtpost  ist  ausgeschlossen.
Inhaber  kann  ungehindert  verreisen  und  sich  für  Fahrten  zur  See  anmustern  lassen,  hat  jedoch  Vorkehrung
  dahin  zu  treffen,  daß  ihm  eine  etwaige  Gestellungs-Ordre  richtig  zugehen  kann.  «
Bei  eintretender  allgemeiner  Mobilmachung  haben  sich  die  Seewehr-Mannschaften,  sofern  sie  sich  im
Auslande  oder  zur  See  befinden,  in  das  Inland  zurückzubegeben,  sofern  sie  nicht  von  dem  Landwehr-Bezirks-Kommandeur
  auf  ihr  Ansuchen  ausdrücklich  hiervon  befreit  worden  sind.
Die  erfolgte  Rückkehr  ist  dem  Bezirks-Feldwebel  sofort  zu  melden.  »
«  EBFr  sich  der  Kontrole  oder  der  Einberufung  entzieht,  wird  nach  der  Strenge  des  Militär-Strafgesetzes
  bestraft.

Inhaber  wird  am  lien  Oktober  18  .  .  aus  der  Seewehr  entlassen  und  hat  sich  an  diesem  Termin
bei  dem  Bezirks-Feldwebel  zu  melden,  um  auf  diesem  Schein  die  Entlassung  bescheinigen  zu  lassen.  So
lange  diese  Bescheinigung  fehlt,  gehört  Inhaber  zur  Seewehr  zweiter  Klasse.

Dieser  Schein  dieni  Inhaber  allen  Militär=  und  Civil-Behörden  gegenüber  als  Ausweis.
(Ort)  a  den  ten  18
(Im  Auftrage  der)  Ober--Ersatz-Kommission  im  Bezirk  der
..  ten  Infanterie-Brigade.
Der  Militär-Vorsitzende  er  Civil-Vorsitzende
(der  Ersaf  Kommisson
(L.  S.)

 

Inhaber  ist  aus  dem  Seewehr-Verhältniß  entlassen  am  ..  ten...  ....  18.
Landwehr-Bzirs-Kommande.

Original  kostenfrei.  Duplikat  50  Pfennig.

Anmerkung  zu  Schemoa  5.

Der  Seewehr-Schein  wird  auf  einem  ganzen  Bogen  ausgefertigt.

Alle  Meldungen  der  Mannschaften  der  Seewehr  zweiter  Klasse  werden  durch  die  Bezirks-Feldwebel  auf
der  zweiten  Hälfte  des  Seewehr-Scheines  bescheinigt.

Bei  der  ersten  Anmeldung  ist  auf  dem  Seewehr-Scheine  diejenige  Landwehr-Kompagnie  genau  zu  bezeichnen,
  in  deren  Kontrole  Inhaber  getreten.

Bei  Anmusterungen  für  Fahrten  zur  See  erfolgt  die  bezügliche  Benachrichtigung  der  Bezirks-Feldwebel
durch  die  Musterungs-Behörden  (Semannsämter).