346 Militär-Aerzte im Allgemeinen.
Berechtigungsschein ($. 133) erst nach vorgängiger Genehmigung der oberen
Provincial-Behörden zu ertheilen, welchen vorher über das Resultat der
stattgchabten Prüfung unter Vorlegung der beigebrachten Zeugnisse und
der bei der Prüfung gefertigten schriftlichen Klausur-Arbeiten gutachtlicher
Bericht zu erstatten ist. — 4. Kunstgerechten oder mechanischen Arbeitern,
welche für ihre Fertigkeiten besonders ausgebildet sind, kann,
wenn es die besondere Berücksichtigung örtlicher Gewerbs-Verhältnisse
erheischt, oder wenn es ohne erheblichen Nachtheil für die zweckmässige
Erhaltung einer grösseren Fabrik-Anstalt nicht möglich ist, die Stelle
solcher Arbeiter durch andere zu ersetzen, im Interesse der örtlichen Gewerbs-Verhältnisse
resp. der betreffenden Fabrik-Anstalt die Berechtigung
zum einjährigen freiwilligen Dienst ertheilt werden, ohne dass es des Nachweises
einer weiteren, als der Elementar-Schulbildung bedarf. Es ist jedoch
hierzu in jedem einzelnen Falle die Genehmigung der oberen Provincial-Behörden
erforderlich, welchen die Nachweise von der Departements-Prüfungs-Komniission
vorzulegen sind. In den, nach $. 133 auszufertigenden
Berechtigungs-Scheinen ist die ertheilte Begiinstigung ausdrücklich von der
Bedingung abhängig zu machen, dass das betreffende Individuum bis zum
wirklichen Dienstantritt oder bis zu definitiv erlangter Befreiung vom Militärdienst
in dem Verhältnisse verbleibt, wegen dessen die Zulassung zum
einjährigen Dienst erfolgt.
Folgen der Prüfung. 8. 133.
1. Wer in der Prüfung bestanden oder als kunstgerechter Arbeiter
erhebliche Gründe zur Berücksichtigung seines Gesuches zur ausnahmsweisen
Zulassung als einjähriger Freiwilliger nachgewiesen hat, erhält,
auch wenn er nicht dienstbrauchbar ist, ein besonderes Attest-Berechtigungsschein
zum einjährigen Dienst. Wer in der Prüfung nicht bestanden
hat, ist baldmöglichst zu bescheiden und darf zu einer nochmaligen Prüfung,
jedoch nur in dem Falle zugelassen werden, wenn er dieselbe noch
vor dem 1. April des Jahres ablegen kann, in welchem cr in das militärpflichtige
Alter eingetreten ist. Im Termine ist eine von der Kommission
zu vollzichende Verhandlung über die stattgehabte Prüfung und deren
Resultat aufzunehmen. — 2. Die Prüfungs-Kommission hat dem Landrath
des Kreises, in welchem der zum einjährigen Dienst als berechtigt Anerkannte
nach $. 21 gestellungspflichtig ist, unter gleichzeitiger Mittheilung
des Domieils und des Geburtsortes baldigst Kenntniss zu geben. Der gedachte
I,andrath hat analog der Bestimmung des $. 39, 1 event. die Behörden
des Domicils resp. des Geburtsorts zu benachrichtigen.
Pflichten, Rechte und Kontrole der mit dem Berechtigungsschein
zum einjährigen freiwilligen Dienst Versehenen.
. 134.
1. Durch den Empfang des Berechtigungsscheines zum einjährigen
freiwilligen Dienst wird dessen Inhaber verpflichtet, diesen Dienst bei einem
Truppentheil entweder a) mit der Waffe, b) als Militärarzt, c) als Kurschmied,
oder d) in einer Dispensir-Anstalt als Militär-Pharmazeut abzuleisten.
Er kann sich den Truppentheil, die Garnison resp. die Militär-Dispensir-Anstalt,
bei welcher er eintreten will, wählen und wird im Falle
vorhandener Dienstbrauchbarkeit und resp. bei nachgewiesener Qualifikation
als Arzt, Kurschmied oder Pharmazeut angenommen, sofern dem nicht
etwa eine der nachfolgenden besonderen Vorschriften entgegensteht. Wird
der Truppentheil, bei welchem einjährige Freiwillige dienen, in eine andere
Provinz verlegt, so kann Letzteren gestattet werden, zu einem andern