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Aemtern angestellten Buchhalter auf ihrer, durch die hoͤchste Verordnung vom
4 Juni 1819 (Reg. Blatt S. 300) vorgeschriebenen Dienstkleidung Wappenknèpfe
tragen, was den Forstamts-, Hütten= und Salinen-Verwaltungs-Assistenten sowohl,
als den Canzlei-Assistenten nach früheren besonderen Verfügungen bereits gestattet
ustz so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 3. Juli 1840.
Herdegen.
Oienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte und mit einem verwandelten Einkommen
bon 666 fl. verbundene Helferstelle in Neuenstadt am Hocher haben sich innerhalb
bier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
2) Die Bewerber um die Pfarrei Unter-Eisisheim, Dekanats Heilbronn,
welche 512 Kirchengenossen zählt, und nach einem Abzug von 50 fl. in den Besol-=5
ungs-Verbesserungsfonds, mit einem verwandelten Einkommen von 902 fl. verbunden
ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
3) Der Aufruf zur Bewerbung um die erledigte und mit einem jaͤhrlichen Einmen
von 1200 fl. verbundene Pfarrei Moͤns heim, Dekanats Leonberg, wird,
das im PMarrhause vorgenommene Bauwesen demnächst vollendet ist, andurch
auter Beziehung auf Nr. 57 des Reg. Blatts vom Jahr 1859, S. 661 fl., von
eiten des evangelischen Consistoriums für eine Frist von vier Wochen erneuert.
4) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene, mit 400 fl. Gehalt und
r Wohnung verbundene, hofkammerliche Förstersstelle zu Winnen den, haben
é5nunter Angabe ihrer Laufbahn und unter Vorlegung von Zeugnissen über ihre
efühigung, innerhalb drei Wochen bei der K. Hof-Domänenkammer zu melden.
kom
freie
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