Inhaltsverzeichnis : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Aemtern  angestellten  Buchhalter  auf  ihrer,  durch  die  hoͤchste  Verordnung  vom
4  Juni  1819  (Reg.  Blatt  S.  300)  vorgeschriebenen  Dienstkleidung  Wappenknèpfe
tragen,  was  den  Forstamts-,  Hütten=  und  Salinen-Verwaltungs-Assistenten  sowohl,
als  den  Canzlei-Assistenten  nach  früheren  besonderen  Verfügungen  bereits  gestattet
ustz  so  wird  solches  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  3.  Juli  1840.
Herdegen.

Oienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  und  mit  einem  verwandelten  Einkommen
bon  666  fl.  verbundene  Helferstelle  in  Neuenstadt  am  Hocher  haben  sich  innerhalb
bier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Unter-Eisisheim,  Dekanats  Heilbronn,
welche  512  Kirchengenossen  zählt,  und  nach  einem  Abzug  von  50  fl.  in  den  Besol-=5
  ungs-Verbesserungsfonds,  mit  einem  verwandelten  Einkommen  von  902  fl.  verbunden
ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  zu  melden.
3)  Der  Aufruf  zur  Bewerbung  um  die  erledigte  und  mit  einem  jaͤhrlichen  Einmen
  von  1200  fl.  verbundene  Pfarrei  Moͤns  heim,  Dekanats  Leonberg,  wird,
das  im  PMarrhause  vorgenommene  Bauwesen  demnächst  vollendet  ist,  andurch
auter  Beziehung  auf  Nr.  57  des  Reg.  Blatts  vom  Jahr  1859,  S.  661  fl.,  von

eiten  des  evangelischen  Consistoriums  für  eine  Frist  von  vier  Wochen  erneuert.
4)  Die  Bewerber  um  die  in  Erledigung  gekommene,  mit  400  fl.  Gehalt  und
r  Wohnung  verbundene,  hofkammerliche  Förstersstelle  zu  Winnen  den,  haben
é5nunter  Angabe  ihrer  Laufbahn  und  unter  Vorlegung  von  Zeugnissen  über  ihre
efühigung,  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  K.  Hof-Domänenkammer  zu  melden.

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