Metadata : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Über  den  heutigen  Stand  der  Militär-Rechtswissenschaft  u.  -Gesetzgebung.  107

Wir  sind  also  zu  dem  Resultate  gekommen,  dass  man  gegenwärtig
nur  von  einem  Anfange  einer  Wissenschaft  des  Militärrechts  sprechen
kann,  und  dass  es  namentlich  an  einer  auf  historisch  -philosophischer
Grundlage  beruhenden  systematischen  Darstellung  des  gesammten  Militärrechts
  mangelt.  Von  den  bestehenden  Militär-Strafgesetzen  entspricht
  zwar  jenes  für  das  Deutsche  Reich  den  Anforderungen  der
heutigen  Rechtswissenschaft,  aber  die  übrigen  Militär-Strafgesetze  und
Militär-Strafprocess-  Ordnungen  (mit  Einschluss  der  preußischen  vom
Jahre  1845)  sind  reformbedürftig.  Es  ist  eine  der  wichtigsten
Aufgaben  der  Wissenschaft,  festzustellen,  in  welchem  Umfange
  die  modernen  Rechtsprincipien  (der  Anklage,  Unmittelbarkeit,
  Öffentlichkeit)  in  einem  Militär-Strafverfahren
  zur  Anwendung  zu  bringen  sind,  so  dass  dasselbe
den  Anforderungen  der  Rechtswissenschaft  und  den  Verhältnissen
  des  Heeres  entspricht.

Seit  Veröffentlichung  des  vorstehenden  Aufsatzes  sind  noch  folgende
Werke  und  Schriften  über  das  Militär-Strafrecht  erschienen:

1.  „Geschichte  des  Militär-Strafrechtes“  von  Dr.  Dangelmaier,  Berlin
1891,  welche  Schrift  eine  Geschichte  des  Militär-Strafrechtes  (des  formellen
  und  materiellen)  bis  zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts  zu  bieten
versucht.

2.  „Die  strafrechtliche  Verantworlichkeit  für  auf  Befehl  begangene
Handlungen“  von  Dr.  Fritz  van  Calker,  1891.  (Eine  treffliche  Monographie!)


3.  „Das  Heeres-Strafrecht"  von  Dr.  E.  F.  Weißl.  Wien,  1892.  Dieses
Werk  handelt  von  der  Geschichte  des  Militär-Strafrechts,  von  der  philosophischen
  Begründung  desselben  und  von  dem  allgemeinen  Theil  des
österreichischen  Militär-Strafrechts.

4.  „Die  Regelung  des  militärischen  Strafverfahrens“  von  Dr.  Ludwig
Fuld  (1892).  Der  Autor  tritt  für  die  Einführung  von  militärischen  Geschwornen-Gerichten
  ein.  Das  Verfahren  soll  ein  mündliches  öffentliches
Anklage-Verfahren  sein.