Über den heutigen Stand der Militär-Rechtswissenschaft u. -Gesetzgebung. 107
Wir sind also zu dem Resultate gekommen, dass man gegenwärtig
nur von einem Anfange einer Wissenschaft des Militärrechts sprechen
kann, und dass es namentlich an einer auf historisch -philosophischer
Grundlage beruhenden systematischen Darstellung des gesammten Militärrechts
mangelt. Von den bestehenden Militär-Strafgesetzen entspricht
zwar jenes für das Deutsche Reich den Anforderungen der
heutigen Rechtswissenschaft, aber die übrigen Militär-Strafgesetze und
Militär-Strafprocess- Ordnungen (mit Einschluss der preußischen vom
Jahre 1845) sind reformbedürftig. Es ist eine der wichtigsten
Aufgaben der Wissenschaft, festzustellen, in welchem Umfange
die modernen Rechtsprincipien (der Anklage, Unmittelbarkeit,
Öffentlichkeit) in einem Militär-Strafverfahren
zur Anwendung zu bringen sind, so dass dasselbe
den Anforderungen der Rechtswissenschaft und den Verhältnissen
des Heeres entspricht.
Seit Veröffentlichung des vorstehenden Aufsatzes sind noch folgende
Werke und Schriften über das Militär-Strafrecht erschienen:
1. „Geschichte des Militär-Strafrechtes“ von Dr. Dangelmaier, Berlin
1891, welche Schrift eine Geschichte des Militär-Strafrechtes (des formellen
und materiellen) bis zu Anfang dieses Jahrhunderts zu bieten
versucht.
2. „Die strafrechtliche Verantworlichkeit für auf Befehl begangene
Handlungen“ von Dr. Fritz van Calker, 1891. (Eine treffliche Monographie!)
3. „Das Heeres-Strafrecht" von Dr. E. F. Weißl. Wien, 1892. Dieses
Werk handelt von der Geschichte des Militär-Strafrechts, von der philosophischen
Begründung desselben und von dem allgemeinen Theil des
österreichischen Militär-Strafrechts.
4. „Die Regelung des militärischen Strafverfahrens“ von Dr. Ludwig
Fuld (1892). Der Autor tritt für die Einführung von militärischen Geschwornen-Gerichten
ein. Das Verfahren soll ein mündliches öffentliches
Anklage-Verfahren sein.