Full text : Hausaufgaben und höhere Schulen.

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a)  in  VI  und  bezw.  V  im  Deutschen  und  in  den  bezüglichen
  Fremdsprachen  die  Forderungen  im
wesentlichen  zurückgeführt  werden  auf  wiedergebende
  Reinschriften  der  in  der  Klasse,  sei  es
den  in  Schülerheften,  sei  es  an  der  Wandtafel,  vorgenommenen
  schriftlichen  Übungen;

ß)  von  IV  bis  IIB  fernerhin  häusliche  deutsche  Aufsätze
  allgemein  nur  alle  vier  Wochen,  daneben
aber  in  der  Klasse  kürzere  Ausarbeitungen  über
durchgenommene  Abschnitte  aus  dem  Deutschen,  den
Fremdsprachen,  der  Geschichte  und  Erdkunde,  sowie
  den  Naturwissenschaften  verlangt  werden;

y)  die  häusliche  Vorbereitung  auf  schwierigere  Schriftsteller,
  besonders  bei  Beginn  der  Lektüre,  nur  nach
vorheriger  Anleitung  des  Lehrers  in  der  Klasse  gefordert
  wird;

d)  wenn  verwickeltere  Rechen-  und  mathematische
Aufgaben  möglichst  vermieden,  jedenfalls  aber  nur
nach  vorheriger  Klarstellung  durch  den  Lehrer  in
der  Klasse  zur  häuslichen  Bearbeitung  aufgegeben

werden.

b)  Obere  Stufe.

a)  Hier  entfallen  an  Gymnasien  alle  bisher  notwendigen
  häuslichen  Übungen  für  den  lateinischen
  Aufsatz  und  für  die  griechische  uud  französische
  Versetzungsarbeit;  die  sonstigen  Klassenübungen
  und  häuslichen  Arbeiten  bleiben.  Die  Übersetzungen
  in  die  Fremdsprachen  sind  in  der  Regel
nur  nach  Diktaten  des  Lehrers  und  im  Anschluß  an
die  Lektüre  zu  fertigen.

8)  Der  deutsche  Aufsatz,  welcher  auf  dieser  Stufe  vorzugsweise
  Erziehung  zu  selbständiger  Arbeit  bezweckt,
  aber  nach  Inhalt  und  Umfang  maßvoll  zu
begrenzen  ist,  tritt  noch  mehr  als  bisher  in  den
Mittelpunkt  des  gesamten  Unterrichts  und  entnimmt
aus  demselben  seinen  Stofl.  Mehr  als  8  Aufsätze
  im  Schuljahre  (6  zu  Hause  und  2  in  der

Roller,  Hausaufgaben  und  höhere  Schulen.  5