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a) in VI und bezw. V im Deutschen und in den bezüglichen
Fremdsprachen die Forderungen im
wesentlichen zurückgeführt werden auf wiedergebende
Reinschriften der in der Klasse, sei es
den in Schülerheften, sei es an der Wandtafel, vorgenommenen
schriftlichen Übungen;
ß) von IV bis IIB fernerhin häusliche deutsche Aufsätze
allgemein nur alle vier Wochen, daneben
aber in der Klasse kürzere Ausarbeitungen über
durchgenommene Abschnitte aus dem Deutschen, den
Fremdsprachen, der Geschichte und Erdkunde, sowie
den Naturwissenschaften verlangt werden;
y) die häusliche Vorbereitung auf schwierigere Schriftsteller,
besonders bei Beginn der Lektüre, nur nach
vorheriger Anleitung des Lehrers in der Klasse gefordert
wird;
d) wenn verwickeltere Rechen- und mathematische
Aufgaben möglichst vermieden, jedenfalls aber nur
nach vorheriger Klarstellung durch den Lehrer in
der Klasse zur häuslichen Bearbeitung aufgegeben
werden.
b) Obere Stufe.
a) Hier entfallen an Gymnasien alle bisher notwendigen
häuslichen Übungen für den lateinischen
Aufsatz und für die griechische uud französische
Versetzungsarbeit; die sonstigen Klassenübungen
und häuslichen Arbeiten bleiben. Die Übersetzungen
in die Fremdsprachen sind in der Regel
nur nach Diktaten des Lehrers und im Anschluß an
die Lektüre zu fertigen.
8) Der deutsche Aufsatz, welcher auf dieser Stufe vorzugsweise
Erziehung zu selbständiger Arbeit bezweckt,
aber nach Inhalt und Umfang maßvoll zu
begrenzen ist, tritt noch mehr als bisher in den
Mittelpunkt des gesamten Unterrichts und entnimmt
aus demselben seinen Stofl. Mehr als 8 Aufsätze
im Schuljahre (6 zu Hause und 2 in der
Roller, Hausaufgaben und höhere Schulen. 5