Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

Regierungs— Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Weimar 1810. Nummer 9. 22. July. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntwmachung 
wegen einer mit der freien Hansee-Stadt Bremen getroffenen Ueber- 
einkunft hinsichtlich gegenseitiger Verkehrserleichterungen. 
Zwischen der Königlich Preußischen Regierung, für sich und in Vertre- 
tung der übrigen zu dem Zoll= und Handels-Vereine gehörigen Regierungen, 
und dem Senate der freien Hansee-Stadt Bremen ist in Beziehung auf die dem 
Königlich Niederländischen Gouvernement in dem Handelsvertrage vom 21. 
Januar v. J. Seitens des Zollvereins zugestandenen Vergünstigungen hinsicht= 
lich der Einfuhr von Lumpenzucker zum Versieden und von Raffinade, inglei- 
chen des Bezuges von Wein, eine ahnliche Uebereinkunft, wie mit dem Senate 
der freien und Hansee-Stadt Hamburg (Regierungs-Blatt von diesem Jahre 
Seite 5.— 8) auch mit dem Senate der freien Hansee = Stadt Bremen 
mittelst eines unter dem 4. d. M. Statt gehabten Notenwechsels getrofa. 
fen worden. 
Der wesentliche Inhalt dieser vom 1. August d. J. ab und für die 
Dauer der gedachten Vereinbarungen mit dem Königreiche der Niederlande und 
der freien und Hansee-Stadt Hamburg in Kraft tretenden Uebereinkunft wird, 
nachdem sie die diesseitige Genehmigung erhalten hat, in Folgendem zur öf- 
fentlichen Kenntniß gebracht: 
(21!
	        
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