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(Stadt und Land) verhältnißmäßig häufig, sonst nur vereinzelt vor. Im Königreich Sachsen
waren solche Vorkommnisse seltener als im Vorjahre. In Württemberg wurden 25 (im
Vorjahr 2,3) % der Erstimpfpflichtigen und 01 (0,2) % der Wiederimpfpflichtigen vorschriftswidrig
der Impfung entzogen. 13, (13,3) % aller Erstimpfpflichtigen und 1,, (18)
5% aller Wiederimpfpflichtigen wurden auf Grund ärztlicher Zeugnisse zurückgestellt und 4/6
(4%) % sämmtlicher Geimpften wurden durch Privatärzte geimpft. Zum Theile mögen
diese Zurückstellungen und Privatimpfungen auf impfgegnerische Beweggründe oder auf
Mißtrauen gegen die öffentliche Impfung zurückzuführen sein; für die Mehrzahl dieser Fälle
darf jedoch ein solcher Zusammenhang wohl als ausgeschlossen gelten.
Ueber Impfschädigungen d. h. Erkrankungen, welche zu einer vorausgegangenen
Impfung in Beziehung gebracht werden können, lauten die Angaben der Berichte ähnlich
wie in den früheren Jahren. Abgesehen von den zuweilen beobachteten erheblichen Reizerscheinungen,
wie Randentzündungen, (auch diesmal wieder hier und dort ungenau als
Impfrothlauf u. dergl. bezeichnet), ferner Achseldrüsenschwellungen ohne Eiterung und schnell
vorübergehenden Ausschlägen, welche als wirkliche Schädigungen des Impflings nicht angesehen
werden können, sind nur in vereinzelten Fällen ernstere Erkrankungen durch Wundinsektion
von den Impfstellen aus herbeigeführt worden. Bei insgesammt 2 603 253 7 Erstund
Wiederimpfungen sind 11 Todesfälle an solchen Krankheiten zu beklagen gewesen.
In 3 dieser Fälle ist über die näheren Umstände nichts berichtet worden, so daß nicht
beurtheilt werden kann, inwieweit ein Verschulden der Impfung vorlag; 7 von den Kindern
sind durch eine nachträgliche, zum Theil erst 3—4 Wochen nach der Impfung erfolgte
Infektion der Impfblattern erkrankt; bei einem derselben war die Impfstelle nachweislich
mit stark unsauberen Bedeckungen verbunden worden. Endlich starb ein Kind an eiteriger
Gehirnentzündung im Anschluß an einen Ausschlag, der bereits am Tage der Impfung
aufgetreten, also sehr wahrscheinlich nicht durch diese verursacht war.
Außerdem ist noch ein Todesfall berichtet, welcher durch eiterige Gehirnentzündung im Anschluß an
eine Windpockenerkrankung eintrat, mit der kurz zuvor erfolgten Impfung des Kindes also nicht im Zusammenhang
stand.
Im Einzelnen ist Folgendes zu berichten.
Erheblichere Hautentzündungen in der Umgebung der Impfstelle sind, wie
alljährlich, in einer Anzahl Berichten erwähnt. In Berlin wurden solche Randentzündungen
bei 460 unter 34 666 erfolgreich geimpften Erstimpflingen und 573 unter 27618 Wiederimpflingen,
in Württemberg in 50 Fällen, in Mecklenburg-Schwerin bei 38 von 14 2382)
Erstimpflingen und 114 von 11 288 Wiederimpflingen festgestellt. In einem Impfbezirk
des Kreises Verden soll die größere Hälste der Impflinge davon betroffen worden sein.
Die meisten Berichte liefern bestimmte Zahlenangaben nicht, wohl in der Erwägung, daß
derartige Reizerscheinungen vielfach erst nach dem Nachschautermin beginnen und dann gar
nicht zur Kenntniß des Impfarztes kommen, weil die Eltern der Impflinge, sofern sie nicht
von anderer Seite beeinflußt werden, darin mit Recht nicht eine eigentliche Erkrankung, sondern
nur eine erfahrungsgemäß hin und wieder vorkommende verhältnismäßig geringfügige und
rasch vorübergehende Unregelmäßigkeit des Impfverlaufs sehen. Als begünstigende Ursache
von Randentzündungen wird auch diesmal wieder in mehreren Berichten unter Hinweis
1) Einschl. derjenigen 692183 noch nicht impfpflichtigen Erstgeimpften, welche im Geschäftsjahre
geboren und bereits mit Erfolg geimpft sind.
2) Desgl. 196.