Volltext : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

des  Dreiklassenwahlsystems  werde  er  unbedingt  sein,  auch  bei
den  Communalwahlen.“

as  hat  nun  die  national-liberale  Partei,  und  speziell  Herr
Lasker,  für  die  Verwirklichung  dieser  Versprechungen  gethan?

Dafür?  Nichts!  —  Aber  Alles  dagegen.

Als  im  Herbste  1873  die  Centrumsfraktion  den  Antrag  auf
Einführung  des  allgemeinen  Stimmrechts  im  weßischen  Landtag
  stellte  —  die  Ultramontanen  spielen  die  Radikalen,  seitdem
sie  nicht  mehr  Hammer,  sondern  Ambos  sind  —  war  es  Herr
Lasker,  der  im  Namen  seiner  Partei  #die  „Opportunität“  des
Antrages  entschieden  bekämpfte  und  seine  sechsmonatliche  Vertagung,
  d.  h.  seine  Todtmachung  befürwortete  und  durchsetzte.
Er  betrachte  die  Frage  des  allgemeinen  Stimmrechts  als  eine
„academische  Frage“,  für  deren  Behandlung  keine  Zeit  sei.

Als  dann  die  Social-Demokratie  bei  den  Reichstagswahlen
im  Jannuar  1874  fast  400,000  Stimmen  eroberte,  gab  eins  der
leitenden  Organe  des  National-Liberalismus,  die  Elberfelder
Zeitung,  ihrer  Feindseligkeit  gegen  das  allgemeine  Stimmrecht
dadurch  Ausdruck,  daß  sie  schrieb:

„Wie  man  Kindern  keine  Waffe  in  die  Hand  giebt,  zu  deren
Benutzung  sie  noch  nicht  reif  genug  sind,  so  soll  man  auch  das
Wahlrecht,  die  Theilnahme  an  der  Alles  verbürgenden  Macht
des  Staates  nie  weiter  ausdehnen,  als  sich  mit  der  öffentlichen
Sicherheit  verträgt.“

Die  Männer  also,  die  gegen  den  Liberalismus  Front  machen,
sind  Kinder,  die  man  wie  Kinder  behandeln  muß.

Anfang  1875  hielt  der  Abg.  Kapp  in  einem  Berliner  national-liberalen
  Verein  einen  Vortrag,  worin  er  sich  die  unnöthige
Mühe  gab,  mit  Hinweis  auf  New-Yorker  Zustände  vor  der  Einführung
  des  allgemeinen  Stimmrechts  zu  warnen.

Als  dann  in  der  Session  von  1875—1876  im  preußischen
Landtag  die  Städteordnung  berathen  und  hierbei  der  Antrag  auf
Abschaffung  des  Dreiklassenwahljystems  gestellt  wurde,  erklärte
sich  die  national-liberale  Partei  gegen  diesen  Antrag,  und  Herr
Lasker,  der  1869  bereit  war,  das  allgemeine  Stimmrecht  auch
für  die  Communalwahlen  anzunehmen,  erklärte  jetzt  sein  volles
Einverständniß  mit  dem  Minister  Eulenburg,  welcher  das  Dreiklassenwahlsystem
  —  das  Bismarck  im  Norddeutschen  Reichstag
1867  das  elendeste  und  verwerflichste  Wahlsystem  nannte  —  als
das  geeignetste  für  die  Communalwahlen  ansieht.

Wie  bei  dem  Dreiklassenwahlsystem,  das  Herc  Lasker  für
das  „geeignetste“  erklärt,  der  Geldbeutel  in  der  nacktesten  und
brutalsten  Weise  zur  Geltung  kommt,  lehrt  ein  Blick  auf  die
Wählerklassen.  Berlin  hatte  1874  136,853  Urwähler;  davon

gehörten  5,579  in  die  erste,  19,402  in  die  zweite,  111,872  in