des Dreiklassenwahlsystems werde er unbedingt sein, auch bei
den Communalwahlen.“
as hat nun die national-liberale Partei, und speziell Herr
Lasker, für die Verwirklichung dieser Versprechungen gethan?
Dafür? Nichts! — Aber Alles dagegen.
Als im Herbste 1873 die Centrumsfraktion den Antrag auf
Einführung des allgemeinen Stimmrechts im weßischen Landtag
stellte — die Ultramontanen spielen die Radikalen, seitdem
sie nicht mehr Hammer, sondern Ambos sind — war es Herr
Lasker, der im Namen seiner Partei #die „Opportunität“ des
Antrages entschieden bekämpfte und seine sechsmonatliche Vertagung,
d. h. seine Todtmachung befürwortete und durchsetzte.
Er betrachte die Frage des allgemeinen Stimmrechts als eine
„academische Frage“, für deren Behandlung keine Zeit sei.
Als dann die Social-Demokratie bei den Reichstagswahlen
im Jannuar 1874 fast 400,000 Stimmen eroberte, gab eins der
leitenden Organe des National-Liberalismus, die Elberfelder
Zeitung, ihrer Feindseligkeit gegen das allgemeine Stimmrecht
dadurch Ausdruck, daß sie schrieb:
„Wie man Kindern keine Waffe in die Hand giebt, zu deren
Benutzung sie noch nicht reif genug sind, so soll man auch das
Wahlrecht, die Theilnahme an der Alles verbürgenden Macht
des Staates nie weiter ausdehnen, als sich mit der öffentlichen
Sicherheit verträgt.“
Die Männer also, die gegen den Liberalismus Front machen,
sind Kinder, die man wie Kinder behandeln muß.
Anfang 1875 hielt der Abg. Kapp in einem Berliner national-liberalen
Verein einen Vortrag, worin er sich die unnöthige
Mühe gab, mit Hinweis auf New-Yorker Zustände vor der Einführung
des allgemeinen Stimmrechts zu warnen.
Als dann in der Session von 1875—1876 im preußischen
Landtag die Städteordnung berathen und hierbei der Antrag auf
Abschaffung des Dreiklassenwahljystems gestellt wurde, erklärte
sich die national-liberale Partei gegen diesen Antrag, und Herr
Lasker, der 1869 bereit war, das allgemeine Stimmrecht auch
für die Communalwahlen anzunehmen, erklärte jetzt sein volles
Einverständniß mit dem Minister Eulenburg, welcher das Dreiklassenwahlsystem
— das Bismarck im Norddeutschen Reichstag
1867 das elendeste und verwerflichste Wahlsystem nannte — als
das geeignetste für die Communalwahlen ansieht.
Wie bei dem Dreiklassenwahlsystem, das Herc Lasker für
das „geeignetste“ erklärt, der Geldbeutel in der nacktesten und
brutalsten Weise zur Geltung kommt, lehrt ein Blick auf die
Wählerklassen. Berlin hatte 1874 136,853 Urwähler; davon
gehörten 5,579 in die erste, 19,402 in die zweite, 111,872 in