Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

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C. 
Sche m a 
zu den Protokollen des Ehrengerichtes. 
g. 108. 
Geschehen Jena den 
Wir Endesunterschriebene, von den Studd. NN. und NN. gesetzmäßig 
erwahlte Schiedsmanne#r, nachdem wir uns gegenseitig das Ehrenwort 
gegeben hatten, die Aussöhnung der Streitenden aufrichtig zu versuchen, 
oder, bei vorgefundener muthwilliger Aufreizung zum Duell, daoselbe so- 
sort zu untersagen, haben über die Veranlassung des Streites mit den 
gegenwärtigen Partheien sorgfaltige Rücksprache genommen. 
erster Fall: und sind so glücklich gewesen, eine gütliche Vereinigung zwischen 
ihnen zu bewirken; 
zweiter Fall; und da unsere Bemühung, eine Aussöhnung zu bewirken, keinen 
Erfolg hatte, doch auch eine absichtliche muthwillige Aufreizung 
von keiner Seite zu bemerken war, hiermit unsere Wirksamkeit 
für beendigt erklären müssen; 
dritter Fall: und da unsere Bemühung, eine Aussöhnung zu bewirken, ver- 
geblich, zugleich aber absichtliche und muthwillige Aufreizung nicht 
zu verkennen war, die Zurücknahme der Beleidigung gefordert, 
auch das Duell gänzlich untersagt. 
Daß diese Niederschreibung mit der Wahrheit vollkommen überein- 
stimmt, versichern wir auf unser Ehrenwort. 
(Unterschriften der Schiedsmänner.)
	        
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