Volltext : Der Reichstag von Nürnberg 1522-23.

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und  dafür  „Belohnung  von  Gott  unserm  Erlöser  erlangen“
werde.  Betreffs  der  lutherischen  Lehre  stünde  ihm  dem
Laien  und  Unverständigen  freilich  kein  Urteil  zu,  denn  als
solcher  habe  er  ebensowenig  damit  zu  thun,  wie  der  Kurfürst.
  Wie  man  über  diesen  denke  sei  ihm  bekannt,  nur
möchte  er  das  hervorheben,  dass  der  Kurfürst  seit  dem
Wormser  Reichstag  den  Dr.  Luther  weder  gesprochen,  noch
gesehen,  noch  irgendwelche  Gemeinschaft  mit  ihm  gehabt
habe.')

Im  Hinblick  auf  die  Thatsachen,  dass  Luther  in  Worms
von  Niemandem  widerlegt  worden  und  dass  grade  er  es  gewesen
  sei,  der  die  Wittenberger  Unruhen  zu  beseitigen  vermocht
  habe,  sei  eine  Entfernung  des  Reformators  aus  Wittenberg
  unthunlich?),  weil  sie  nur  neuen  Aufruhr  entzünden
und  —  eine  geschickte  Wendung!  —  einen  Zug  gegen  die
Türken  vollständig  unmöglich  machen  würde.  Nur  ein  vorsichtiges
  Vorgehen  könne  von  Nutzen  sein.  Und  nun  sucht
er  den  Nuntius  zu  erwärmen  für  ein  Lieblingsprojekt  aller
Gemässigten  jener  Tage:  eine  Versammlung  der  gelehrtesten,
verständigsten  und  erfahrensten  Männer  aller  Nationen  sollte
brüderlich  und  freundlich  (nicht  „mit  Pochen  und  Scharren‘)
über  Luthers  Lehre  sich  beraten;  die  Artikel,  über  welche
man  sich  geeinigt  hätte,  sollten  veröffentlicht,  die  übrigen
der  Entscheidung  eines  „general  Conciliums“  anheimgestellt
„und  also  eine  neue  und  gute  Reformation  in  der  ganzen
Christenheit  aufgericht“  werden.?)

1)  Hier  musste  Planitz  freilich  die  Thatsache  mit  Stillschweigen
übergehen,  dass  doch  ein  beständiger  Verkehr  —  brieflich  natürlich
—  zwischen  dem  kursächs.  Hofe  u.  Wiıttenb.  stattfand,  dessen  Ver
mittlung  Spalatin  versorgte.  Vgl.  Kolde,  Friedr.  d.  W.  Seite  33.

2)  Am  2.  Jan.  1523  —  also  nur  wenige  Wochen  später  —  schreibt
Planitz  aber  doch:  „wenn  es  auch  Martinus  an  einem  andern  Ort
eine  Weile  versuchte,  sollte  auch  nicht  unschicklich  sein“  etc.  (Jordan
  ]l.  c.  S.  39  f.  —  Vgl.  auch  Bucholtz  II.  S.  26  Anm.

3)  Erasmus  an  Adrian  (Opera  Erasmi  Lugd.  ed.  Leclerc  1703)  aus
dem  Jahre  1523,  undatirt  und  unvollendet  (III.  1.  No.  649).  Der  letzte
Satz,  mit  welchem  dann  dieser  Brief  abbricht,  lautet:  „Ad  harum

rerum  expensionem  (nach  den  Quellen  des  ganzen  Unheils)  censeo
Bedlich,  Reichstag  von  Nürnberg.  5