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und dafür „Belohnung von Gott unserm Erlöser erlangen“
werde. Betreffs der lutherischen Lehre stünde ihm dem
Laien und Unverständigen freilich kein Urteil zu, denn als
solcher habe er ebensowenig damit zu thun, wie der Kurfürst.
Wie man über diesen denke sei ihm bekannt, nur
möchte er das hervorheben, dass der Kurfürst seit dem
Wormser Reichstag den Dr. Luther weder gesprochen, noch
gesehen, noch irgendwelche Gemeinschaft mit ihm gehabt
habe.')
Im Hinblick auf die Thatsachen, dass Luther in Worms
von Niemandem widerlegt worden und dass grade er es gewesen
sei, der die Wittenberger Unruhen zu beseitigen vermocht
habe, sei eine Entfernung des Reformators aus Wittenberg
unthunlich?), weil sie nur neuen Aufruhr entzünden
und — eine geschickte Wendung! — einen Zug gegen die
Türken vollständig unmöglich machen würde. Nur ein vorsichtiges
Vorgehen könne von Nutzen sein. Und nun sucht
er den Nuntius zu erwärmen für ein Lieblingsprojekt aller
Gemässigten jener Tage: eine Versammlung der gelehrtesten,
verständigsten und erfahrensten Männer aller Nationen sollte
brüderlich und freundlich (nicht „mit Pochen und Scharren‘)
über Luthers Lehre sich beraten; die Artikel, über welche
man sich geeinigt hätte, sollten veröffentlicht, die übrigen
der Entscheidung eines „general Conciliums“ anheimgestellt
„und also eine neue und gute Reformation in der ganzen
Christenheit aufgericht“ werden.?)
1) Hier musste Planitz freilich die Thatsache mit Stillschweigen
übergehen, dass doch ein beständiger Verkehr — brieflich natürlich
— zwischen dem kursächs. Hofe u. Wiıttenb. stattfand, dessen Ver
mittlung Spalatin versorgte. Vgl. Kolde, Friedr. d. W. Seite 33.
2) Am 2. Jan. 1523 — also nur wenige Wochen später — schreibt
Planitz aber doch: „wenn es auch Martinus an einem andern Ort
eine Weile versuchte, sollte auch nicht unschicklich sein“ etc. (Jordan
]l. c. S. 39 f. — Vgl. auch Bucholtz II. S. 26 Anm.
3) Erasmus an Adrian (Opera Erasmi Lugd. ed. Leclerc 1703) aus
dem Jahre 1523, undatirt und unvollendet (III. 1. No. 649). Der letzte
Satz, mit welchem dann dieser Brief abbricht, lautet: „Ad harum
rerum expensionem (nach den Quellen des ganzen Unheils) censeo
Bedlich, Reichstag von Nürnberg. 5