O. A. Wiblingen, wegen wiederholter
Fälschung von Privat-Urkunden und
wegen Beihülse zu einem versuchten
großen Betrug, zu fünfmonatlicher
Fesiungs-Arbeitsstrafe verurtheilt und
zugleich hinsschtlich des Kosten-Ersaßes
das Angemessene verfügt.
An demselben Tage wurde
weiter:
11. Joseph Dreyer, von Weidach, O.A.
laubeuren, wegen Ueberschreitung seiner
Confinirung und oft wiederholten
Vagirens, neben dem Kosten-Ersatze
zu siebenmonatlicher Einsperrung
im Polizeihause zu Ulm verurtheilt,
und
. der Schultheiß Joseph Schäfer,
von Walpertshofen, O. A. Wiblingen,
wegen Falschung einer öffentlichen Urkunde
seiner Stelle entseßzt, zu Bekleidung
eines öffentlichen Amtes für
unfähig erklärt und zu Erstattung
sämtlicher Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
Am 30. Juni wurde:
15. auf den Grund einer von dem O. A. Gerichte
Tettnang gepflogenen Untersuchung:
a) Joseph Gabott, von Eisenbach, wegen
thätlicher Mißhandlung seiner
Mutter, unbotmaßigen Benehmens
im Arrest und versuchten Ausbruchs
aus demselben, unter Einrechnung eines
Theils des von ihm erstandenen
Arrests, zu einer körperlichen Züchtigung
von zwanzig Stockstreichen
und nachheriger neunmonatlicher
Zuchthausstrafe zu Markgröningen, und
b) der Schneider Friedrich Mauselin
zu Ravensburg, wegen gewerbsmäßi,
ger Diebshehlerei, auch wegen frechen
und hartnäckigen Läugnens vor Gericht,
unter Einrechnung eines Theils
des von ihm erstandenen Arrests noch
zu einer seiner Körperbeschaffenheit angemessenen
viermonatlichen Zuchthausstrafe
zu Markgröningen verurtheilt.
Zugleich wurde wegen des Kosten-Ersaßes
das Angemessene verfügt.