Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

O.  A.  Wiblingen,  wegen  wiederholter

Fälschung  von  Privat-Urkunden  und
wegen  Beihülse  zu  einem  versuchten
großen  Betrug,  zu  fünfmonatlicher
Fesiungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt  und
zugleich  hinsschtlich  des  Kosten-Ersaßes
das  Angemessene  verfügt.

An  demselben  Tage  wurde
weiter:

11.  Joseph  Dreyer,  von  Weidach,  O.A.
laubeuren,  wegen  Ueberschreitung  seiner
  Confinirung  und  oft  wiederholten
Vagirens,  neben  dem  Kosten-Ersatze
zu  siebenmonatlicher  Einsperrung
im  Polizeihause  zu  Ulm  verurtheilt,
und
.  der  Schultheiß  Joseph  Schäfer,
von  Walpertshofen,  O.  A.  Wiblingen,
wegen  Falschung  einer  öffentlichen  Urkunde
  seiner  Stelle  entseßzt,  zu  Bekleidung
  eines  öffentlichen  Amtes  für
unfähig  erklärt  und  zu  Erstattung
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.


Am  30.  Juni  wurde:

15.  auf  den  Grund  einer  von  dem  O.  A.  Gerichte
  Tettnang  gepflogenen  Untersuchung:



a)  Joseph  Gabott,  von  Eisenbach,  wegen

  thätlicher  Mißhandlung  seiner
Mutter,  unbotmaßigen  Benehmens
im  Arrest  und  versuchten  Ausbruchs
aus  demselben,  unter  Einrechnung  eines
  Theils  des  von  ihm  erstandenen
Arrests,  zu  einer  körperlichen  Züchtigung
  von  zwanzig  Stockstreichen
und  nachheriger  neunmonatlicher
Zuchthausstrafe  zu  Markgröningen,  und

b)  der  Schneider  Friedrich  Mauselin

zu  Ravensburg,  wegen  gewerbsmäßi,
ger  Diebshehlerei,  auch  wegen  frechen
und  hartnäckigen  Läugnens  vor  Gericht,
  unter  Einrechnung  eines  Theils
des  von  ihm  erstandenen  Arrests  noch
zu  einer  seiner  Körperbeschaffenheit  angemessenen
  viermonatlichen  Zuchthausstrafe
  zu  Markgröningen  verurtheilt.


Zugleich  wurde  wegen  des  Kosten-Ersaßes
  das  Angemessene  verfügt.