Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

Regierungs-— Blatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eiseach. 
  
Nummer 20. Weimar. 25. November 1846. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. Zufolge höchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
wird das nachstehende Gesetz über die Bestrafung der Beschädiger der Eisen- 
bahn-Anlagen hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 17. November 1846. 
Großherzoglich Sächfische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg « 
2c.2c. 
Um die Eisenbahn-Anlagen in Unserem Großherzogthume gegen Beschaͤ- 
digung und den Eisenbahn-Betrieb gegen gefährliche Störung möglichst zu 
sichern, haben Wir, mit Bezug auf die von dem getreuen Landtage zur Er- 
lassung schleuniger und dringender provisorischer gesetzlicher Verfügungen vor- 
aus ertheilte Zustimmung und mit Rücksicht auf die in der nächsten Zeit er- 
folgende Eröffnung des Betriebs auf der Thüringischen Eisenbahn innerhalb 
27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.