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Bekanutmachung.
Mit Rückbezug auf Punkt XIII unserer Bekanntmachung vom 21. März
1846 (Nr. 4 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1846) bringen wir zur
Kenntniß der Großherzoglichen Behörden, daß in Folge des Austritts des
Herzogthumes Sachsen-Altenburg aus der Fürstlich Tarisschen Postverwar.ung
vom 1. k. M. August an von den herrschaftlichen Dienstsendungen nur noch
die Korrespondenzen portofrei durch den Herzoglich Sachsen-Altenburgschen
Saal-Eisenberger Kreis — die Stationen Kahla und Eisenberg — befärdert
werden, für die Fahrpost-Sendungen dieser Art aber ein Transit-Porto
von 3 Sgr. auf jede Meile des Königlich Sächsischer Seits zu leistenden
Transports für 100 Pfund (für Gewichtsbetraäge über oder unter 100 Pfund
nach Verhältniß) erhoben werden wird.
Die Erhebung geschieht demnach für 100
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von Eisenberg bis Köstrit mit 3 Sgr.
- - -Gera.. ......... 6G6-
- OD - Buͤrgel.. 443
Oü O ---Znaaa 9
- Kabla - Rudolstadt.. 71
- - Wi- a. d. S. = 6
Jena . —26
Dieses Transi t-Porto wird bei der bgabe erhoben, im Falle solches
nicht von der absendenden Behörde bei der Aufgabe entrichtet wurde.
Uebrigens bietet die Route über Rudolstadt, Saalfeld und Pößneck eine
Verbindung zwischen den übrigen Theilen des Großherzogthumes und dem
Neustädtischen Kreise sowie den Reußischen Fürstenthümern dar, auf welcher
das obenbezeichnete Königl. Sächsische Transit-Porto nicht zu entrichten ist,
und es wird diese Route für solche herrschaftliche portofreie Fahrpost-Sen-
dungen, welche nicht besonderer Beschleunigung bedürfen, um so füglicher zu
benutzen seyn, als künftig sowohl auf der Route von Weimar nach Saalfeld,
als von Saalfeld nach Gera taglich zweimalige Postfahrten bestehen werden,
eine wesentliche Verspätung also durch die Benutzung dieser Route nicht zu
besorgen ist.
Für solchen Fall sind jedoch die Adressen der fraglichen Sendungen mit
der Bezeichnung: „über Saalfeld und Pôßneck“ ausdrücklich zu versehen.
Weimar am 81. Juli 1847.
Großherzoglich Sächfische Oberpost-Inspektion.
Thon.