Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uegierungs - Blatt 
GunheD m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 35. Weimar. 31. Dezember 1847. 
  
  
Bekanntmachung. 
Nachstehende, mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des 
Großherzogs, von uns mit dem Koöniglich Preußischen General-Postamte zu 
Berlin unter dem 3—. Mon. abgeschlossene Uebereinkunft in Bezug auf die Post- 
verhältnisse zu Allstedt bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 24. Dezember 1817. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
Helbig. 
Uebereinkunft 
zwischen dem Königlich Preußischen General-Postamte zu Berlin und 
der Großherzoglich Sächsischen Ober-Postinspektion zu Weimar in 
Bezug auf die Postverhältnisse in Allstedt. 
  
Da die zwischen dem Königlich Preußischen General-Postamte zu Berlin 
und der Großherzoglich Sachsischen Ober-Postinspektion zu Weimar unter dem 
14. Juni 1837 getroffene Uebereinkunft wegen der Postverhältnisse in Alstedt 
ult. Dezember d. J. ihre Endschaft erreicht, so haben sich die genannten 
obersten Postbehörden wegen der Abschließung eines neuen Abkommens über 
diesen Gegenstand unter den nachfolgenden Bedingungen geeinigt: 
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