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Das ehemalige Fräulein Wilhelmine kam nun, besonders
da auch der Tod Kaiser Josephs I. *) einige Veränderung
im Ganzen zu machen schien, bald als Frau Landhosmeisterin
wieder zurück, und jetzt erst vollends war's, wie
selbst die Hofleute, wenigstens beim Weine, sagten, als ob der
Bösfe lebendig in sie gefahren wäre. ·
Daß sie ala Gemahlin des Landhofmeisters unter allen
Damen am Hofe den ersten Rang hatte, verstaud sich von
selbst; aber wer haͤlte sich traͤumen lassen mögen, daß Damen
vom ersten Range ihr die Ercellenz geben sollten,
daß sie Audienzen ertheilen wolle, und unter dem Vorwande
von Unpäßlichkeiten im Négligé erscheinen würde, während
alle übrigen Damen im Hospompe kommen mußten? Ließ
sie sich doch einmal einfallen, selbst der Prinzessin von Weiltingen
den Rang streitig zu machen!
Kaum siel auch mit dem Tode der Herzogin Mutter */)
das schone, wohlgelegene Schloß Stetten wieder heim, so
mußke sie nun zum lebenslänglichen Genusse haben, was
bisher die Herzogin Mutter gehabt hatte, und sie ließ es sich
überdieß noch so schenken, daß die herzoglichen Kammern alles
VBauwesen daselbst bestreiten, auch alles Bau= und Brennholz
selolt zu den dortigen Meiexeien und Ziegelhürten unentgeldlich
liefern mußten. * Ob auch schon ein Erbprinz am Leben
war, so wurde doch sogleich auch für die Einwilligung
der Agnaten gesorgt, und letztere, die nur eine so kärgliche
Appanage genossen, wurden durch Hoffnungen eines beträchtlichen
Zuschusses derselben zu jeder Einwilligung bewogen.
*) 47. April 4711.
*) 1712, 11. August.
*%) 10. Dezember 1712.