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Der Luftraum oberhalb der durch die Staatsgrenzen
umschriebenen Land- und Wasserflächen.
Deutsche Handelsschiffe, die sich auf offenem Meere
befinden. Also gelten sie, wenn sie sich in einem fremden
Hafen aufhalten oder in fremden Küstengewässern sind,
als Ausland.
Staats- und Kriegsschiffe, ganz gleich, ob sie sich auf
offenem Meere, in Häfen oder Küstengewässern befinden;
denn in deutschen Gewässern sich befindende fremde Staatsund
Kriegsschiffe gelten als Ausland, was als Beschränkung
des Gebietes des Deutschen Reiches erwähnt werden muß.
Reichsverfassung Art. 1 wird ergänzt durch das Gesetz
vom 9 Juni 1871 betreffend die Vereinigung von Elsaß-Lothringen
mit dem Deutschen Reiche und durch das Gesetz
vom 15 Dezember 1890 betreffend die Vereinigung von
Helgoland mit dem Deutschen Reiche.
Ferner werden alle in von deutschen Truppen besetzten
ausländischen Gebieten begangenen Delikte nach $ 161 des
MStGB. als im Inlande vollführt angesehen’). Zu verstehen
sind hier allerdings nur nach den Gesetzen des Deutschen
Reichs begangene strafbare Handlungen, die gegen deutsche
Iruppen oder deren Angehörige oder gegen eine auf Anordnung
des Kaisers eingesetzte Behörde begangen sind.
Darüber, ob Konsulargerichtsbezirke und Schutzgebiete
als Inland im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen anzusehen
seien, herrscht Streit. Für das Geltungsbereich
des Strafgesetzbuches ist die Frage grundsätzlich nach $ 8
zu verneinen, allerdings ist durch & 19 Nr. 2 des Konsular-5)
Ebenso ist die Bestimmung des $ 7 des MStGB., wonach
Handlungen, welche von Militärpersonen im Auslande, während
sie dort bei den Truppen oder sonst in dienstlicher Stellung sich
befinden, begangen werden, ebenso zu bestrafen 'sind, als wenn
diese Handlungen von ihnen im Bundesgebiete begangen wären,
als die Fiktion einer Erweiterung des Begriffes Inland anzusehen.