Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

Seite des 
  
  
  
Nr. der 
Jaubhalst. rvuoetttsre. 
4) Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen dem Ko- 
nigreiche Neapel und dem deutschen Zoll= und Handels-Vereine 
vom 27. Januar 1847. Anwendung des Artikels 14 desselben 1. II. 
5) das Verbot der Ausführung von Pferden über die Grenzen des 
Zollvereins 41.1 
6) die beabsichtigte Aufhebung oder Verminderung der Salzsteuer. . . 
7) Gesetz über die Zoll= und Steuer-Sätze von Sirop und Zucker 
vom 1. September 1848 bis dahin 1810 185. I. 
8) die Befugniß zu Auefertigung und Erledigung von Uebergang 6. 
scheinen aller Art fuͤr die Steuer-Rezeptur zu Creuzburg und (217. III. 
das Steueramt zu Gräfenthllllllll . .. 273. Il. 
9) Verlängerung des gegenwärtigen Zoll-Tarifes (Vereins-Zoll= 
Tarifes) vom 1. Januar 1849 an bib auf Weiteres . 311-313 — 
10) Gesetz über die Erhebung der Zuschlagszölle von einigen aus- 
ländischen Waarrnrnrnnn .. .. . .. 231-233 l. 
Zucker. Siehe Zollverfassaungs-Anugelegenheiten Nr. 7. 
Züchtigung — korperliche — deren Abschaffung für Justiz= und Po- 
lizei-Vergehen und bei den Soldaden 188. — 
I 
ZufammeulegmigdekGruadstückc.Gesetzdakühck.............. 219 230 — 
Zuschlags-Zölle. Siehe Zollverfassungs-Wugelegen- 
heiten Nr. 10. . 
Zwangszahlungen in Kassenanweisungen. Gesetz über diese an die 1 
StÖaateökassen .....—--##— .... . . ... 70. — 
Vorstebendes Repertorium ist zu Folge des bei Errichtung des Großher- 
zoglichen Regierungs-Blattes am 18. Marz 1817 erschienenen höchsten Patents 
und v. J. 1832 S. 13) bearbeitet und abgedruckt worden. 
Weimar am 31. Dezember 1848. 
und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Reg. Bl. v. J. 1817 S. 2 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Eruft Müller.
	        
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