Object: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

Oesterreich-Angarn. 323 
4. Nov. (Oesterreich: Böhmen.) Landtag: nimmt das kais. Reseript 
vom 30. Oct. mit affectirter Gleichgiltigkeit entgegen und beschließt 
aus Trotz, dasselbe einer Commission zu überweisen und erst am 8. d. 
zur Behandlung desselben wieder zusammenzutreten, obgleich die darauf 
zu beschließende Resolution vom czechischen Club schon am Tage vor- 
her festgestellt und angenommen worden ist. 
Reseript vom 30. October: „An den Landtag Unseres Königreiches 
Böhmen! Mit Unserem Rescript vom 12. Sept. d. J. haben Wir den Land- 
tag Unseres Königreiches Böhmen aufgefordert, im Geiste der Mäßigung und 
Versöhnung die zeitgemäße Ordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse Unseres 
Königreiches Böhmen zu berathen; mit der allerunterthänigsten Adresse vom 
10. d. M. hat der Landtag Uns das Resultat seiner Berathung vorgelegt 
und Wir verkennen nicht das Bemühen, von seinem Standpunkte aus diesen 
unseren Wünschen nachzukommen. Wir müssen jedoch nachdrücklich hervor- 
heben, daß die über die Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten und 
das Verhältniß der beiden Theile der Gesammtmonarchie zu einander durch 
die Vereinbarung der legislativen Körper dieser Theile, den Reichsrath und 
den ungarischen Reichstag, geschaffenen, mit Unserer Sanction versehenen Ge- 
setze in volle Rechtskraft für die ganze Monarchie erwachsen sind und nur auf 
dem durch dieses Uebereinkommen bezeichneten Wege geändert, oder, insoferne 
die Bestimmungen dieses Uebereinkommens auf bestimmte Zeit geschlossen 
worden sind, erneuert werden können. Nachdem ferner die staatsrechtlichen 
Verhältnisse Unserer nicht ungarischen Königreiche und Länder durch die von 
uns erlassenen Staatsgrundgesetze ihre Regelung gefunden haben, so kann eine 
Aenderung derselben nur mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsraths 
erfolgen. Wir fordern nunmehr den Landtag auf, durch Entsendung seiner 
Vertreter in den Reichsrath zu dem großen Werke der Versöhnung mitzuwirken 
und bereitwillig den Beweis zu geben brüderlicher Gesinnung für alle Völker 
des Reiches, achtungsvoller Berücksichtigung jeglichen Rechtsanspruches und 
patriotischer Würdigung der unabweislichen Bedürfnisse Unserer Monarchie. 
Wir erwarten um so zuversichtlicher, daß derselbe Unserer Aufforderung nach- 
kommen werde, als schwere Verantwortung vor dem Reiche und vor ihren 
Mitbürgern dereinst diejenigen treffen müßte, die durch ihr Fernbleiben das 
Werk allgemeiner Versöhnung vereiteln würden, das eben nur durch das Zu- 
sammenwirken Aller zu segensvollem, die Gewähr der Dauer in sich tragen- 
dem Abschlusse gelangen kann. Hiemit entbieten Wir dem Landtage Unseren 
kaiserlichen und königlichen Gruß 2c.“ 
„ Der Reichskanzler Beußt gibt zu allgemeiner Ueberraschung seine 
Entlassung, angeblich wegen „geschwächter Gesundheit“. Daß er dazu 
von maßgebender Seite geradezu aufgefordert wurde, steht fest; die 
Motive dafür sind indeß bis jetzt in irgend authentischer Weise nicht 
bekannt geworden. Offenbar ist sein jäher Sturz eine Art Sühn- 
opfer für die Niederlage der feudalen Plane in der böhmischen Frage. 
„ (Oesterreich: Böhmen.) Landtag: die Commission (Bericht- 
erstatter Fürst Karl Schwarzenberg) trägt darauf an, das keiserliche 
Rescript durch eine Resolution zu beantworten und die Wahlen in den 
Reichsrath zu verweigern. Beide Anträge werden einstimmig angenommen. 
Schluß des Landtags. 
Resolution des böhmischen Landtags: „Eingedenk dessen, daß 
die von altersher überkommene, durch Krönungseide bekräftigte staatsrechtliche 
Stellung des Königreiches Böhmen mit dem allerhöchsten Rescripte vom 12. 
21*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.