Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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geschlossen worden ist und die betreffenden Urkunden am ### vorigen Monats 
ausgewechselt worden sind: so wird höchstem Befehle gemäß die diesseitige Mi- 
nisterial-Erklärung nunmehr hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 1. Dezember 1848. 
Großherzoglich Sächsssche Landesregierung. 
von Mandelsloh. 
Ministerial-Erklärung. 
Das unterzeichnete Großherzoglich Sächsische Staats-Ministerium erklär#t 
hierdurch in Gemäßheit der ihm von Sr. Königlichen Hoheit, dem Groß- 
herzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach rc. ertheilten höchsten Ermächtigung, 
daß die wegen Beförderung der Strafrechtspflege zwischen dem Großherzog= 
thume Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen 
unter dem . März 1833 vorerst auf fünf und wieder fünf Jabre abgeschlos- 
sene Uebereinkunft mit dem nunmehr vereinbarten Zusaßze zu Artikel 1 
daß dessen Inhalt auf Uebertretung von Abgabe= und Polizei-Gesetzen 
nicht zu beziehen sey, 
erneuert worden ist, um sortwährend, oder doch auf so lange, als und inso- 
weit nicht ein allgemeines Reichsgesetz oder eine umfassendere Spezial-Konvention 
die durch diesen Staatsvertrag berührten Fragen anderweit reguliren wird, in 
Wirksamkeit zu bleiben, mit dem Vorbehalte jedoch, daß jedem der kontrahiren- 
den Theile das Recht zusteht, diese Uebereinkunft durch Kündigung mit dem 
Anfange des auf dieselbe folgenden siebenten Monats außer Kraft zu setzen. 
Weimar am 13. November 1848. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
II. Nachdem Se. Durchlaucht, der Fürst Friedrich August Carl zu Ho- 
henlohe Oehringen mit Zustimmung der nächsten Fideikommiß-Nachfolger die 
mit der Herrschaft Oppurg verbundene Ober-, Erb= und Polizei-Gerichtsöbar- 
keit in den Ortschaften und Fluren Oppurg mit Grünau, Colba, Positz, Weira 
mit Crobitz, Quaschwitz, Daumitzsch, Oberoppurg, Solkwitz, Döbritz, Rehmen,
	        
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