Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

  
  
Siite des' Nr. der 
Junbhalt. evWet 
9) Vereinbarung der Bevollmächtigten der unter Nr. 8 genannten 
Eisenbahngesellschaften unter Mitwirkung der Staats-Kommissare 
über den Anschluß der briedrich= Wüyetms- Nordtahn an die Thü- 
ringische Eisenbahhn ... ....................... .288-290— 
10) Ministerial-Bekanntmachung, im Bertreff des Baues einer Eisen- 
bahn von Cassel bis zur Kurfürstlichen Grenze nach Gerstungen zu 
und der Ernennung eines Expropriations-Kommissars 291. — 
11) Großherzogliche Konzessions-Urkunde zum Baue und Betriebe des 
das Großherzogthum berührenden Theileszder Friedrich= Bilhelms· 
Nordbahhhn;;; 292. — 
12) Kurfürstlich Hessische Konzessions= Urkunde für die Friedrich- Wi- 
helms-Nordohhhhhn . . ...... .... . 294. — 
13) Statut der Gesellschaft fuͤr bie Friedrich. Wilhelms. Nordbahn .. 295-3101 — 
14) Ministerial-Bekanntmachung wegen Vollendung der Thüöringischen 
Eisenbahn von Eisenach bis Gerstungen und wegen Ernennung eines 
Expropriations-Kommissars ............. .313. l. 
15) Ministerial-Bekanntmachung und Vertrag zwischen Preußen, d 
Großherzogthume und der Thuͤringischen Eisenbahngesellichaft, wegan 
Herstellung und Benutzung einer electro-magnetischen Telegrophen= 
Verbindung zwischen Berlin und Frankfurt a. M. auf der Thü- 
ringischen Eisenbahn. ................................. 314—318ll. 
16)thstmal Bekanntmachung im Betreff der bedingungswessen Ge- 
stattung des Transportes von Streichzündwaaren auf der Thüringi- 
schen Eisenbahn ..·..........·.....·.........·. 389. — 
Erbgroßherzog Carl WMlexander, Königliche Hoheit, über- 
nimmt den Vorsitz im Central-Komité über die allg emeine Volksbe- 
wafauunnnggagagaaaa 78. II. 
Erzherzog Johann von Oesterreich, Kaiserliche 4o0lren dessen 
Wahl zum deutschen Reichsverwesen 210. — 
Exekutionen — muiitätische — Gesetz uͤber die Haftpflicht der Ge- 4/4% Il. 
meinden für die Kosten derselbbrn. ............ ....... ....... 319. 
l 
F. s 
Fälschung der Gesinde-Dienstbücher. 
Siehe Gesinde= Dienstbücher. " 
eber Siehe Holzungen. l 
inanz-Haushalt res roztergogthumes .... . . ... ...... !46—50.1V. 
Flurkarten. Erinnerungen an einige Paragrophen des Gesebes vom 
12. März 1839 dorüber, verbunden mit der authentischen Interpreta- 
tion vom 23. Mai 1842 ## EIIEIIIIIIIIIEIIEIIEIIIIII 2422 65. 
 
	        
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