Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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Ministerial Bekanntmachung. 
Zur Ausführung des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Groß- 
herzogthumes zum deutschen Volkshause vom 23. d. M. find von dem unter- 
zeichneten Staats-Ministerium 
1) als Kreis-Wahlbehörden: 
a) für den ersten Wahlkreis 
der Herr geheime Landes-Direktions-Rath, Landrath D. Kühne, 
b) für den zweiten Wahlkreis 
der Herr Landes-Direktions-Rath von Schwendler, 
c) für den dritten Wahlkreis 
der Herr Landrath Freiherr von Taube, zu Wetzdorf; 
2) als Bezirks-Wahlbehörden: 
der Stadtrath zu Weimar für die Wahlbezirke I. und II. 
das Amt Weimar für die Wahlbezirke III. und IV. 
- - Buttstaͤdt für die Wahlbezirke V. und VI. 
- „ Allsstedt fuͤr den Wahlbezirk. .. VII. 
- Großrudestedt für die Wahlbezirke VIII. und K. 
"% Mieselbach für den Wahlbezirk X. 
- . Berka an der Ilm für den Wahl- 
bezirk . XI. 
- . Blankenhain für die Wahlbezirke . XII. und XIII. 
Ilmenau für den Wahlbezirk XIV. 
der Stadtrath zu Jena für den Wahlbezirk XV. 
das Amt Jena für den Wahlbezirk XVI. 
- Bürgel für den Wahlbezirk XVII. 
- - Dornburg fuͤr den Wahlbezirk .. XVIII. 
- NRosla für die Wahlbezirkt XIX. und KK. 
der Stadtrath zu Apolda für den Wahlbezirk XXI. 
der Stadtrath zu Eisenach für den Wahlbezirk XXII. und XXIII. 
das Amt Eisenach für die Wahlbezirke XXIV. und XXV. 
- Creuzburg fuͤr den Wahlbezirk .. XXVI. 
- :. Gerstungen für den Wahlbezirk XXVII. 
Tiefenort für den Wahlbezirkk XXVIII.
	        
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