Full text : Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

V.  Abschn.  Landwehrorduung.  105

die  sämmtlichen  Sanitätsoffiziere  und  oberen  Militärbeamten  der  Reserve
und  Landwehr.  Die  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  werden
nur  in  den  Ranglisten  der  Truppentheile  geführt.

In  den  Landwehrstammrollen  werden  die  Mannschasten  der  Reserve
und  Landwehr  und  die  zur  Disposition  der  Truppentheile  beurlaubten
  Mannschaften,  in  den  Kontrollisten  die  übrigen  zum  Beurlaubtenstande
  gehörigen  Mannschaften  und  Ersatz-Reservisten  I.  Klasse  geführt.
Die  Hülfslisten,  Auszüge  aus  den  vorgenannten,  dienen  zur  Aufrechthaltung
der  Uebersicht  und  Erleichterung  der  Einberufung.  9.  Alle  Korrespondenzen
über  den  Landwehr-Bataillons-Bezirk  hinaus  führt  das  Landwehr-Bezirks-Kommando.
  7

§8.  4.  1.  In  den  Ranglisten  erscheinen:  A.  Aktive  (besoldeter  Stamm)
B.  Inaktive  (dienstlich  nicht  verwendete  à  la  suite  der  Armee  und  zur
Disposition  stehende);  C.  Reserve;  D.  Landwehr.

Innerhalb  jeder  Kategorie  ist  ausgeschieden  in:  Offiziere,  Sanitätsoffiziere,
  obere  Militärbeamte,  obere  Civilbeamte  der  Militärverwaltung,
und  bei  den  Beamten  in  Bezug  auf  Branchen  in:  a)  Administrations-,
6)  Justiz-,  7)  Sekretäriats=  und  Registratur-Personal,  J)  Veterinäre,
#5)  Apotheker,  e)  sonstiges  Personal.  2.  Die  Grundlage  für  Aufstellung
der  Ranglisten  bilden  die  Personalbogen,  diese  zugleich  sind  Ueberweisungsprodukt
  beim  Verziehen.  3.  Streichungen  aus  den  Ranglisten  finden  statt:
bei  Tod,  Verabschiedung,  Abschiedsertheilung,  Verlust  des  Diensttitels  und
beim  Verziehen  in  andere  Bezirke,  außerdem  bei  etwaiger  Anstellung  im
aktiven  Militärdienste.  4.  Die  Rangliste  ist  jederzeit  evident  zu  halten.

§.  5.  1.  Nach  dem  Stande  vom  1.  Mai  jeden  Jahres  werden
Abschriften  aller  Ranglisten  verfaßt  und  auf  dem  Instanzenwege  dem
Kriegsministerium  vorgelegt.  2.  Vorlagetermin  an  die  Infanterie-Brigade-Kommandos
  ist  der  10.  Mai.  Infanterie-Brigade=  und  General-Kommando
  erhalten  ebenfalls  je  1  Exemplar.  3.  In  der  gleichen  Anzahl
und  demselben  Termin  sind  jeden  Monat  (Mai  ausgenommen)  Veränderungsnachweisungen
  beziehungsweise  Fehlanzeigen  zu  den  Ranglisten  auf
dem  Instanzenwege  einzusenden.  Sie  enthalten  die  jeweils  im  letzverflossenen
  Monate  eingetretenen  Veränderungen  in  folgender  Weise:  a)  Abgang,
  b)  Zugang,  c)  Beförderungen,  Ernennungen  2c.  innerhalb  des  Bezirks,
d)  Ordensverleihungen,  e)  sonstige  Veränderungen.  4.  Zum  5.  jeden
Monats  theilt  das  Landwehrbezirks-Kommando  an  jeden  Truppentheil,
aus  dessen  Stande  Reserve=  oder  Landwehr-Offiziere  bei  ihm  in  Kontrole
stehen,  die  bezüglichen  im  letztverflossenen  Monat  eingetretenen  Veränderungen
mit.  Fehlanzeigen  sind  nicht  nöthig.

§.  6.  1.  Die  Personalbogen  der  Offiiere  der  besoldeten  Stämme,
ferner  der  Hauptleute  und  Lieutenants,  sowie  der  Sanitätsoffiziere  dieser
Grade  und  der  sämmtlichen  Beamten  der  Reserve  und  Landwehr,  sowie
des  inaktiven  Standes  (diese  letztere  soweit  sie  in  den  Ranglisten  zu  führen
sind)  werden  bei  den  Landwehrbezirks-Kommandos  evident  gehalten  und
aufbewahrt.

(Die  Personalbogen  der  in  diese  Kategorien  zählenden  Offiziere  und  Sanitätsoffiziere
  höherer  Grade  werden,  wenn  diese  Generäle  2c.  sind,  bei  den  General-Kommandos,
  wenn  sie  Stabsoffiziere  2c.  sind,  bei  den  Infanterie-Brigade-Kommandos
geführt.  Ausgenommen:  Die  Personalbogen  der  im  Stadtbezirke  München  wohnenden
inaktiven  Offiziere  im  Range  vom  Obersten  abwärts,  Sanitätsoffiziere  dieser  Grade
und  obern  Beamten  hat  die  Kommandantur  aufzubewahren  und  evident  zu  halten.)