Volltext : Neues Preussisches Adels-Lexicon. Dritter Band. I-O. (3)

Kanitz.  69

rakter  eines  Geheimen  Legationsratlis  als  Mitglied  des  Ober  -  Appellationssenats
  des  Kainmergerichts  in  preuss.  Dienste.  Im  Jahre  1812
ward  er  vortragender  Ratlı  im  Departement  der  höhern  und  Sicherheitspolizei,
  und  1817  wirklicher  Geheimer  Ober-Regierungsrath  und
Director  des  Polizei-  Ministerium,  auch  zugleich  Mitglied  des  Staatsraths.
  Im  Jahre  1824  wurde  er  mit  Beibehaltnng  seiner  übrigen  Dienstverhältnisse
  zum  ersten  Director  der  Unterrichts-  Abtheilung  im  Ministerium
  ‚der  Geistlichen-  Unterrichts-  und  Medizinal-  Angelegenheiten
  ernannt.  Im  Jalıre  1830  starb  der  wirkliche  Geheime  Staats-  und
Justizminister  Graf  von  Danckelmann;  nachdem  der  hohe  Posten  des
Verstorbenen  längere  Zeit  interimistisch  verwaltet  worden  war,  setzte
Se.  Majestät  der  Justiz  zwei  Chefs  vor,  beide  in  der  Würde  von
wirklichen  Geheimen  Staatsministern.  Herr  v.  Kamptz  erlielt  eine
Jieser  Stellen,  und  zwar  die  oberste  Leitung  der  Justiz  in  den  Rheinprovinzen
  und  die  Gesetzrevision,  der  Gelieime  Staatsminister  Herr
Mühler  aber  für  alle  übrigen  Provinzen  und  die  Lehnssachen.  Von
seinen  vielen  litterarischen  Arbeiten  führen  wir  nur  an:  die  Jahrbücher
  der  preuss.  Gesetzgebung  u.  s.  w.  und  die  Annalen  der  preuss,
Staatsverwaltung.

Siebmacher  giebt,  III.  S.  1589,  unter  den  pommerschen  das  Wappen
  der  Campzen.  Ks  enthält  in  Beziehung  auf  das  ursprüngliche  Heimathsland
  der  Familie  im  rothen  Felde  eine  weisse  Lilie,  und  auf
dem  ungekrönten  Helme  eine  blaue,,  eine  rote  unı  eine  goldene
Straussteder.  Die  Helmdecken  sind  rechts  weiss  und  blau,  links  weiss
und  rotl.

MM.  s.  auch  Micrätius,  Buch  IV.  Gaule,  I.  S.  235..  Conversations-Lexicon,
  ‚  neue  Foige,  Abtleil.  L  Bd.  U.  oder  des  1?ten  Bandes  1ste
lällte  S.  1.

Kanitz,  die  Grafen  von.

Zu  Dem,  was  wir  Bd.  I.  S.  336  schon  über  die  Familie  v.  Canitz
gesagt  haben,  fügen  wir  hier  noch  hinzu,  dass  sich  die  gräfiiche  Linie
  mit  einen  K.,  die  freiherrliche  und  adehge  aber  mit  einem  C.
zu  schreiben  pflegt.  Die  im  Jahre  1798  von  des  jetzt  regierenden  Königs
  Majestät  in  den  Grafenstand  erhobene  Linie  sind  die  Nachkomınen
  des  im  Jahre  17009  gestorbenen,  von  uns,  J.  S.  347,  erwähnten
wirklichen  Geheimen  Raths  und  Oberburggrafen  in  Preussen,  Iriediich
  TWWilheln  v.  IB.  —  Sein  Enkel,  der  im  Jahre  1798  in  den  Grafenstand
  erhobene  Majoratsherr  auf  Mednicken,  Herr  ani  Podangen,
Arnau,  Wilkrit  und  Plattwinden,  war  mit  einer  v.  Massow  (gest.  1805)
vermählt  und  starb  im  Jahre  18%.  Dessen  Kinder  und  Enkel  bilden
die  gegenwärtig  gräfliche  Familie  v.  K.

4)  Antoinette,  geboren  den  7.  Juni  1775,  Wittwe  von  F.  v.  Tippelskirch.


2)  Graf  Alerander  Leopold  Ernst,  geb.  am  13.  Juli  1778,  königl.
preuss.  Gebeimer  Justiz-  und  Ober-  Landesgerichts  -  Rath,  Geterallandschafts-Director
  von  Westpreussen,  Majoratsherr  auf
Mednicken,  Herr  auf  Podangen  und  Gosczyn,  vermählt  1805  mit
Emilie  v.  Tiedemann.

Kınder:
a)  Bertha,  geb.  den  19.  Januar  1806,  vermählt  1829  an  Fr.  von
Tippelskirch,  Prediger.