thumbs : Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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den  hierauf  bezüglichen  Anordnungen  und  Anweisungen  ebensowohl,  wie
jedem  anderen  Teile  der  Haus-  und  Lebensordnung  Folge  zu  leisten.
Sowohl  in  Rücksicht  hierauf,  als  auch  aus  den  sonstigen  bekannten  Gründen
muß  schon  bei  der  Aufnahme  in  das  Präparandum  darauf  geachtet  werden,
daß  die  Aufzunehmenden  nicht  an  hervortretenden  körperlichen  Schwächen
und  Gebrechen  leiden,  und  werden  darüber  ärztliche  Atteste  gefordert  werden.

Sämtliche  Präparanden  und  Seminaristen  werden  in  Neukloster
nicht,  wie  bisher  in  Ludwigslust,  nur  einen  Teil  ihrer  Beköstigung,
sondern  ihre  ganze  Beköstigung  mit  Einschluß  des  Frühstücks  und  des
Abendessens  in  dem  Seminar  erhalten.  Sie  haben  dafür  mit  Einschluß
der  sonst  gebräuchlich  gewesenen  Nebenabgaben  aufs  Jahr  40  Tlr.  Cour.
(Bemerkung:  später  105  Mk.)  zu  bezahlen,  und  zwar  in  Jahresraten
Draenumerando,  also  zuerst  bei  ihrem  Eintritt.

Wegen  der  Anmeldungen  zu  dem  Seminar  und  dem  Präparandum
werden  jährlich  besondere  Bekanntmachungen  erlassen  werden.  Im  Uebrigen
muß  das  unterzeichnete  Ministerium  zu  dem  Zwecke,  daß  für  das  Amt  und
den  Dienst  an  der  Schule  geeignete  Persönlichkeiten  gewonnen,  ungeeignete
davon  fern  gehalten  werden,  noch  mehr,  als  schon  bisher,  auf  die  einsichtige
und  gewissenhafte  Mitwirkung  der  Prediger  des  Landes  rechnen.  Je
schwerer  und  verantwortungsvoller  es  ist,  über  die  Qualifikation  eines
Menschen  zum  Lehramte  schon  in  dem  Alter  von  15  Jahren  ein  begründetes
Urteil  zu  gewinnen  und  auszusprechen,  desto  mehr  wird  es  einer  sorgfältigen
  und  rechtzeitigen  Beobachtung  und  Prüfung  bedürfen.  Wenn
übrigens  auch  jetzt  schon  in  der  Regel  in  demselben  Alter  die  Wahl  des
künftigen  Berufes  getroffen  wird  und  werden  muß,  so  wird  es  nur  darauf
ankommen,  diese  Wahl,  soweit  das  Schulamt  dabei  in  Frage  kommt,
richtig  zu  leiten,  und  zwar  so,  daß  dabei  nicht  bloß  das  Interesse  des
Individuums  wahrgenommen,  sondern  auch  von  dem  Standpunkte  der
Schule  ihre  Interessen,  Bedürfnisse  und  Forderungen  berücksichtigt  werden.
Es  ist  zu  wünschen,  daß  die  Prediger  schon  bei  ihren  Schulbesuchen  ihr
Augenmerk  auch  darauf  richten,  ob  etwa  ein  Knabe  die  zu  einem  Schullehrer
  erfor  derlichen  Eigenschaften  besitzen  möchte,  und,  wenn  sich  die
Meinung,  daß  es  der  Fall  sei,  durch  fortgesetzte  Beobachtung  bestätigt,
auch  sonst  in  den  persönlichen  Verhältnissen  nach  allseitiger  Erwägung  kein
Bedenken  begründet  finden,  selbst  eine  Anregung  dazu  geben,  daß  von  den
Knaben  und  seinen  Eltern  bei  der  Wahl  eines  Berufes  auch  der  Beruf
des  Schullehrers  mit  in  Ueberlegung  gezogen  werde.  Insbesondere  würde
das  unterzeichnete  Ministerium  es  als  etwas  Gutes  betrachten,  wenn  öfter
als  bisher  geschah,  Hauswirte  sich  entschlössen,  ihre  nachgeborenen  Söhne
Schullehrer  werden  zu  lassen.  Auf  der  andern  Seite  ist  stets  im  Auge
zu  behalten,  daß  nicht  Geistesgaben  und  Lust  zum  Lernen  allein  über  den
wahrhaften  Beruf  zum  Schullehrer  entscheiden,  sondern  daß  es  dabei  auch
auf  die  Gemütsart  und  den  Charakter  ankommt,  und  daß  hierauf  auch
die  sittliche  Atmosphäre,  in  welcher  ein  Knabe  aufgewachsen  ist,  sowie  die
Traditionen  der  Familie  von  Einfluß  zu  sein  pflegen.  Das  unterzeichnete
Ministerium  versieht  sich  zu  den  Predigern  des  Landes,  daß  sie  durch
Beachtung  alles  dieses  der  Schule  in  einer  ihrer  wichtigsten  Angelegenheiten

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