Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

Uegierungs-Platt 
lrt"tt. 
Sacsen Weimar- Eifenach 
  
  
  
  
Nummer 1. Weimar. 23. Januar 1850. 
  
  
  
Bekanutmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das 
nachstehende Gesetz über die Bestrafung der Vergehen gegen die Telegraphen- 
Anstalten hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 21. Januar 1850. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Mandelsloh. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛtc. 
haben, um die Telegraphen-Anstalten in Unserem Großherzogthume gegen Be- 
schädigung und die Benutzung derselben gegen Verhinderung oder Störung 
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