Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

üegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
  
Nummer 12. Weimar. 20. April 1850. 
s 
Bekanntmachung. 
In Folge höchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
werden die nachstehenden, mit dem Landtage verabschiedeten und von Sr. König- 
lichen Hoheit vollzogenen Gesetze, als: 
I. das Gesetz, die Einführung eines (neuen) Strafgesetzbuches und einer 
Strafprozeßord nung betreffend, unter A, 
II. das Strafgesetzbuch unter B, 
III. die Strafprozeßordnung unter C und 
IV. die Gebühren-Tare für die Verhandlungen in Strafsachen unter D 
andurch publizirt. 
Weimar am 26. März 1850. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Mandelsloh. 
26
	        
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