96 Die Staatsstreitigkeiten und ihre Entscheidung ohne Krieg.
Im Friedensvertrage zwischen Sardinien und Tunis vom 17. April
1816 Art. 61) wurde vereinbart, daß, falls irgend ein Streit zwischen
dem König von Sardinien und dem Bey von Tunis entstehen würde,
der König von Großbritannien zu jeder Zeit bereit sein würde, seine
guten Dienste behufs eines Arrangements eintreten zu lassen, um eine
gerechte Wiedergutmachung dem beleidigten Theil zu gewähren.
Wenn diese aber verweigert würde, sollten gegen den sich weigernden
Theil Repressalien statthaft sein, indem er diese dann mit Recht sich zugezogen
hätte. Es wird demnach hier zuerst ein friedliches, sodann ein
gewaltsames, aber in Friedenszeiten anzuwendendes Mittel vereinbart, in
der wahrscheinlichen Absicht, um einem kriegerischen Austrag des Streites
zu entgehen
Im Art. 7 des Vertrages Rußlands mit der Pforte vom 14. September
1829-) wird aber ersterem für den Fall der Verletzung der in
diesem Artikel enthaltenen Bestimmung von letzterer das Recht eingeräumt,
sich gegen sie der Repressalien zu bedienen.
In neuester Zeit hat man freilich in solchen Fällen vertragsmäßig
Schiedssprüche vorgesehen, welche auch der gewollten friedlichen Entscheidung
mehr entsprechen.
1) M. R. N. S. I. 187.
* M. J. R. VIII. 143.
8 32.
Repressalienfälle.
Repressalienfälle sinden wir nicht nur in Charles de Aartens,
Causes cekhres du droit des gens 1858 — 1861, 5. Bde., sondern
auch in verschiedenen Darstellungen des Völterrechts Wir erwähnten
einige derselben schon im § 27.
Den ersten der in der vorgenannten Sammlung enthaltenen Fälle
bilden die im Jahre 1703 durch den Herzog von Savoyen, Victor
Amadens geübten Gewaltmaßregeln wider den Gesandten Frankreichs,
Herru von Phelippeaux, als Repressalie wider die Entwaffnung der in
den Dienst Frankreichs und Spaniens eingetretenen Sardischen Truppen.)
Wie unberechtigt auch diese Entwaffnung gewesen, so konnte sie doch nicht
Gewaltmaßregeln gegen einen nach Völkerrecht unverletzlichen Gesandten
motiviren.
Der zweite Fall betrifft die von der Republik von Genna durch
Ludwig den XIII., König von Frankreich, erlittenen gewaltthätigen Repressalien..)
Die Genuesen hatten ihren Landsmann Clande Morini,
welcher beim Herzog von Savoyen Gesandter Frankreichs war und ihnen
angeblich sehr schlechte Dienste erwies, welche sie als einen unwürdigen