Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

negierungs-Blatt 
  
  
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 14. — Weimar. — 15. Mai 1850. 
  
— — — . 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
II.Nachstehender, von den Staatsregierungen des Großherzogthumes 
Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzogthumes Sachsen-Meiningen, des Her- 
zogthumes Sachsen-Altenburg, des Herzogthumes Sachsen-Coburg-Gotha, so- 
wie der Fürstenthümer Reuß, älterer und jüngerer Linie, einerseits und der Für- 
stenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen anderer- 
seits abgeschlossener Staatsvertrag über den Anschluß der letztgenannten Für- 
stenthümer an das gemeinschaftliche Ober-Appellations-Gericht zu Jena wird, 
nach allseitig erfolgter höchster Ratifikation, hierdurch auf Befehl Sr. König- 
lichen Hoheit, des Großherzogs, unter Bezugnahme auf F. 32 des Gesetzes vom 
5. März d. J. über die Neugestaltung der Staatsbehörden zur Nachachtung 
bekannt gemacht. 
Weimar am 22. April 1850. 
Großherzoglich Sächfßsches Stoats--Ministeriom. 
von Wydenbrugk. 
Zwischen dem Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Staats-Ministerium für 
sich und im Auftrage der übrigen bei dem Ober-Appellations-Gerichte in 
Jena betheiligten Regierungen, an einem, und dem Fürstlich Schwarzburg'schen 
Geheimraths-Kollegium in Sondershausen für sich und die Regierung des 
Fürstenthumes Schwarzburg-Rudolstadt, am andern Theile, ist nachstehender 
*dsl
	        
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