Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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1) von Seiten der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Staatsregie- 
rung die Stellen 
a) des Staatsanwaltes, 
b) des zweiten Sekretärs, 
c) des ersten Kanzlisten, 
d) des zweiten Boten, 
e) des Gefangenenwärters nebst Gehülfen; 
2) von Seiten der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädt'schen Staatsregierung 
die Stellen 
n) des ersten Sekretärs, 
b) des zweiten Kanzlisten, 
) des ersten Boten 
vom Anfange an und bleibend besetzt werden sollen. 
Art. 8. 
Der Etat der Besoldungen ist folgender: 
der Direktor 1000 Thaler 
der Staatsanwalt und ider Kats .. . 800 - 
der Assesoror .. . . 600 
der erste Sekrettter 500 
der zweite Sekreter 400 4½ u Aus 
der erste Kanzliit 300 fKbei dem Kreis- 
der zweite Kanzlist. 250 gerichte Fondens= 
der Kanzlist bei dem Kreisgerichte Arnstadt 800 
die beiden Boten zusammen (jeder 200 Thaler) 400 
der Gefangenenwärter und sein Gehülfe 400 
Ark. 9. 
Es wird für die Zahlung dieser Besoldungen bei einem jeden der zwei 
gemeinschaftlichen Kreisgerichte eine besondere Sustentations-Kasse gebildet. 
Jeder der kontrahirenden Staaten zahlt die ihn nach dem vereinbarten Maß- 
stabe (Art. 2) treffenden Beiträge in vierteljäahrigen Vorauszahlungen an diese 
Sustentations-Kasse ein. 
Art. 10. 
Die zu der Verwaltungskasse der Kreiögerichte zu zahlende Summe soll 
nach Ablauf eines Jahres von Errichtung der Gerichte an festgestellt und hier- 
nach ein Normal-Satz festgesetzt werden.
	        
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