Full text : Deutschland und der Weltkrieg.

 

436  1àB3  Otto  Franke

Ihrer  britischen  Majestät“  erklärt.:)  In  dem  zu  Peking  1886  geschlossenen
  Abkommen  willigte  England  ein,  die  alle  zehn  Jahre  von  Birma
nach  China  zu  entsendende  Tributgesandtschaft  seinerscits  zu  übernehmen.
  Die  Mitglieder  der  Gesandtschaften  sollten  Birmanen  sein  13)  Aber
schon  geraume  Zeit  vorher  hatte  die  anglo-indische  Regierung  ihre  Jühler
  auch  nach  Norden  ausgestreckt,  um  die  Grenzstaaten  des  Himalaja
unter  ihre  Botmäßigkeit  zu  bringen  und  damit  das  dahinter  liegende
Hochland  von  Tibet  zu  gewinnen,  das,  wie  Lord  Curzon  es  später  bezeichnete,
  „das  Glacis  der  indischen  Festung“  darstellte.  Auch  hier  griff
man  auf  Schritt  und  Tritt  in  die  unbestreitbaren  Soheitsrechte  Chinas
ein,  und  man  tat  dies  um  so  unbedenklicher,  je  weniger  das  militärisch
schwache  China  sich  die  Verteidigung  seines  Besitzes  angelegen  sein  ließ.
epal  —  die  Heimat  der  Gurkhas  —  befand  sich  bereits  scit  dem  Kriege
von  1814  in  cinem  Abhängigkeitsverhältnis  zu  Indien,  obwohl  man,  um
China  den  Schein  seiner  Suzeränität  zu  lassen,  die  Tributgesandtschaften
  von  dort  auch  weiter  nach  Peking  ziehen  ließ  —  noch  im  Jahre  1887
erschien  dort  einc  solche  nepalesische  Gesandtschaft.  Im  Jahre  1835  hatte
die  indische  Regierung  die  im  östlichen  Aepal  liegende  Landschaft  ODardschiling
  durch  Pensionicrung  des  Fürsten  an  sich  gebracht,  und  im
Jahre  1861  wurde  das  östlich  daran  schließende  Sikkim,  zunächst  teilweise,
  einverleibt,  weil  „die  Tatsache  des  wachsenden  britischen  Einflusscs
  und  die  Lage  von  Sikkim  in  der  geraden  Linie  zwischen  Kalkutta
und  Lhassa  seine  Geeignetheit  als  Handelsstraße  zwischen  beiden  Gebieten
  nahelegen  mußten“.“)  Aber  erst  in  dem  1890  in  Kalkutta  unterzeichneten
  Abkommen  wurde  das  englische  Protektorat  über  Sikkim  von
China  anerkannt,  die  Regelung  des  indisch-tibetischen  Handels  jedoch  —
und  auf  diesen  „Handel“  kam  es  der  indischen  Regierung  als  Vorbereitung
  ihrer  weiteren  Pläne  in  Tibet  hauptsächlich  an  —  blieb  späteren
Verhandlungen  vorbehalten.  UnbeMhelligt  blieb  zunächst  auch  noch  das
von  Tibet  und  damit  von  China  abhängige  Bhuntan,  das  östlich  an  Sikkim
  stößt  und  ebenfalls  den  Aufgang  zu  dem  Hochlande  beherrscht.
Wie  England  in  den  südwestlichen  Außenländern  Chinas,  so  hatte
Frankreich  sich  in  den  südlichen,  auf  der  hinterindischen  Halbinsel,  im
Laufc  des  19.  Jahrhunderts  einc  breite  Grundlage  für  seine  Machtpolitik
geschaffen.  Schon  im  Jahre  1787  war  auf  Auregung  und  unter  Beibilse
  der  katholischen  Mission  zu  Versailles  ein  Vertrag  mit  Annam
geschlossen  worden,  durch  den  an  Frankreich  für  geleistete  Filfe  gewisse

 

2)  Blaubuch  1886.  Correspondence  relating  t10  Burmah  Nr.  181.
3)  Blaubuch  1886.  China  5.
4)  R.  S.  Gundry,  China  and  Her  Neighbours  S.  395.