fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Großherzogthum 
Sachsen= Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 21. Weimar. 17. Oktober 1838. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem beschlossen worden ist, in Bezug auf die mittelst der Eisenbahn 
über Eisenach durch das Kurfürstenthum Hessen nach Warburg transitirenden 
Spiritus= und Branntwein-Sendungen statt der Ausfertigung von Uebergangs- 
scheinen zum steuerfreien Wiedereingange künftighin ein erleichtertes Abfertigungs- 
verfahren mittelst Ladungsverzeichnissen unter Anwendung von Verschlußwagen 
eintreten zu lassen, wird das nachstehende, zu diesem Behufe im Einvernehmen 
zwischen den betheiligten Zoll-Direktivbehörden und Eisenbahnverwaltungen 
entworfene und von dem unterzeichneten Staats-Ministerium genehmigte Regu- 
lativ hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar am 6. Oktober 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld.
	        
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