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Die Zuständigkeit des Rechnungsamtes erstreckt sich über den ganzen
Bezirk des Justiz-Amtes Blankenhain, wie derselbe unter Nr. 5 des
der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni d. J. beigegebenen Verzeich-
nisses (S. 561 des Regierungs-Blattes) näher bezeichnet ist.
In Beziehung auf die rentamtlichen Geschäfte verbleibt jedoch der Ge-
meinde-Bezirk Thangelstedt zunächst bei dem Großherzoglichen Rentamte
Berka.
Die Geschäfte der Steuer-Lokal-Kommission für die Städte Blan-
kenhain, Magdala und Remda sind auf dem Grunde des §. 41 des Ge-
setzes vom 5. Marz d. J. den dortigen Gemeindevorständen auch ferner bis
auf Weiteres übertragen worden.
Ferner ist zur Erleichterung der zur Amts-Kommission Remda gehörigen
Orte in Stadt-Remda eine Bezirks-Steuereinnahme und Bezirks-
Kataster-Führung dergestalt beibehalten, bezüglich eingerichtet worden, daß
auch die Orte Breitenheerda, Dienstedt, Haufeld und Tännich ihre
Steuern und Brandkasse-Beiträge an die Bezirkseinnahme zu Stadt-Remda
abliefern und daß bei dieser die Kataster über sämmtliche der Justiz-Amts-
Kommission zu Remda untergebenen Ortschaften geführt werden.
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand-
kasse-Beiträge nach Blankenhain und Remda treten jedoch erst mit dem nach-
sten Jahre ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre fallig gewor-
denen noch an die seitherigen Obereinnahmen zu bewirken ist.
Zugleich ist den Beamten des Rechnungsamtes Blankenhain auch die Ver-
waltung der dasigen Steuer-Rezeptur übertragen worden.
Zum Rechnungs-Amtmann in Blankenhain ist der seitherige Großherzog-=
liche Rent-Amtmann Friedrich Wilhelm Stromeyer daselbst, zum Rechnungs-
amts-Assistenten der bisherige Salzgeldereinnehmer zu Neustadt an der Orla
Karl Franz Krauße höchsten Orts ernannt worden und es hat die Verpflich-
tung und Einweisung derselben am 7. d. M. Statt gefunden.
Die erweiterte Bezirks-Steuereinnahme und die damit verbundene Be-
zirks-Kataster-Führung zu Stadt-Remda sind bis auf Widerruf dem Großher=
zoglichen Amts= und Stadt-Steuereinnehmer, auch Steuer-Rezeptur-Verwalter
Johann Christoph Grosch daselbst, übertragen worden.
Weimar am 21. Oktober 1850.
Drittes Departement des Großherzoglich
Sächfsschen Stante Winisteriums.
on.