Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Die Zuständigkeit des Rechnungsamtes erstreckt sich über den ganzen 
Bezirk des Justiz-Amtes Blankenhain, wie derselbe unter Nr. 5 des 
der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni d. J. beigegebenen Verzeich- 
nisses (S. 561 des Regierungs-Blattes) näher bezeichnet ist. 
In Beziehung auf die rentamtlichen Geschäfte verbleibt jedoch der Ge- 
meinde-Bezirk Thangelstedt zunächst bei dem Großherzoglichen Rentamte 
Berka. 
Die Geschäfte der Steuer-Lokal-Kommission für die Städte Blan- 
kenhain, Magdala und Remda sind auf dem Grunde des §. 41 des Ge- 
setzes vom 5. Marz d. J. den dortigen Gemeindevorständen auch ferner bis 
auf Weiteres übertragen worden. 
Ferner ist zur Erleichterung der zur Amts-Kommission Remda gehörigen 
Orte in Stadt-Remda eine Bezirks-Steuereinnahme und Bezirks- 
Kataster-Führung dergestalt beibehalten, bezüglich eingerichtet worden, daß 
auch die Orte Breitenheerda, Dienstedt, Haufeld und Tännich ihre 
Steuern und Brandkasse-Beiträge an die Bezirkseinnahme zu Stadt-Remda 
abliefern und daß bei dieser die Kataster über sämmtliche der Justiz-Amts- 
Kommission zu Remda untergebenen Ortschaften geführt werden. 
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand- 
kasse-Beiträge nach Blankenhain und Remda treten jedoch erst mit dem nach- 
sten Jahre ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre fallig gewor- 
denen noch an die seitherigen Obereinnahmen zu bewirken ist. 
Zugleich ist den Beamten des Rechnungsamtes Blankenhain auch die Ver- 
waltung der dasigen Steuer-Rezeptur übertragen worden. 
Zum Rechnungs-Amtmann in Blankenhain ist der seitherige Großherzog-= 
liche Rent-Amtmann Friedrich Wilhelm Stromeyer daselbst, zum Rechnungs- 
amts-Assistenten der bisherige Salzgeldereinnehmer zu Neustadt an der Orla 
Karl Franz Krauße höchsten Orts ernannt worden und es hat die Verpflich- 
tung und Einweisung derselben am 7. d. M. Statt gefunden. 
Die erweiterte Bezirks-Steuereinnahme und die damit verbundene Be- 
zirks-Kataster-Führung zu Stadt-Remda sind bis auf Widerruf dem Großher= 
zoglichen Amts= und Stadt-Steuereinnehmer, auch Steuer-Rezeptur-Verwalter 
Johann Christoph Grosch daselbst, übertragen worden. 
Weimar am 21. Oktober 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich 
Sächfsschen Stante Winisteriums. 
on.
	        
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