JRubalt.
Seite des
Regierungs-.
Blattes
Vustiz-Temter sollen auch künftig die Geschäfte der Kirchen-Inspektionen
in Gemeinschaft mit dem geistlichen Mitgliede, ferner die Geschäfte der Steuer-
Lokal-Kommissionen und in Brand-Versicherungs-Angelegenheiten bis auf
Weiteres besorgen
Lustizamts -Bezirke; deren Abgrenannnnng
Vustizamts-Kommissonen zu Stadtremda und zu Triptis hoben keine
Kirchen-Inspektions-Geschafte, ingl. deren Bezirke .................
K.
Kandidaten der Theologie sollen vor ihrem Eintritte in das Amt eines
Ortsgeistlichen und bezuͤglich Superintendenten Proben einer gruͤndlichen theo-
retischen und praktischen Bildung in der Unterrichts= und Erziehungs-Kunde
ablegen
Kaninchen — wilde — Geset über deren Vertilgung
Kanzlei-Styl. Erinnerung an die §.. 5, 7, 8 der Verordnung über den.
selben vom 18. September 1818S8S83„„
Kataster-Führer sollen Neubauten und Urdarmachungen sowie den Ueber=
gang steuerfreier Grundstücke an steuerpflichtige Eigenthömer der Bezirks-
Steuerrevision erstattnn.
Kataster-Führer; deren Bezire
Kataster-Führung zu Blankenhayn und für den Bezure der Justizamts-
Kommission zu Stadtremaaga ...................... ...............
Kirchen= Inspektionen:
1) deren Geschäfte sollen auch ferner noch den Justiz-Aemtern in Ge-
meinschaft mit dem geistlichen Mitgliede verbleiben
2) Bestimmung über deren Bezirke und Geschaftskreis
3) für Oloisleben und für die Städte Weimar und Eisenach..
Kollekten — Becken-, Kreis= und Land-Kollekten — für zeislice und
Schul-Baulichkeiten
Kollektur= und Kontrole-Gebühren solen“ von den durch vie Spor.
teleinnahmen eingezogenen Gelostrafen nicht mehr Statt finden «
OpmmtfsiptichbuhtcuBestimmunguberderm Berechnung als
Separat-Gebühren fuͤr die beauftragten Behoͤrden
Konsfstorial-Wmt. Diese Benennung fallt weg und an dessen Stelle
tritt überall der Name Kirchen= Inspekttttttnonnn.
Kranichfeld. Postsendungen zwischen hier und Stadtremda
Kreisgerichte — gemeinschaftliche — Staatsvertrag mit den Fürstenthü-
mern Schwarzburg wegen Errichtung zweier zu Sondershausen und Arnstadt
Kreisgerichte sind die nächsten dienstlichen Aufsichtsbehörden der Großher--
zoglichen Einzelngericht ................. ...... »
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— 2 2 2 2 2 22 2 2 2 2 22 2 2 2 22 2 2 Ê222 222 2222 2 22222222422 2 222
22—22222e2222 22222222224
550.
557-568.
559. 560.
561.
101.
587.
9. 706.
606.
605. 610.
1589. 642.
657.
550.
558 * 568.
559.
509.
586.
673.
558.
586.
455•472.
612.